Vier gewinnt - wirklich? | 20:05 |
Eine der ersten Lebensweisheiten, die frisch immatrikulierte Studenten der Rechtswissenschaften lernen, lautet: "Vier gewinnt!" - eine Anspielung zum Einen auf das allseits beliebte Gesellschaftsspiel, zum anderen auf die Mindestzahl an Punkten, die man in einer juristischen Klausur, Hausarbeit, Seminararbeit oder mündlichen Prüfung zum Bestehen braucht. 4 Punkte: Das hört sich einfach an, immerhin liegt die Obergrenze der Notenskala bei 18; man muss also nicht mal 25% der theoretisch möglichen Bestleistung bringen, um durchzukommen. Es verwundert schon ein wenig, dass ein Fach, dessen Abgänger später einmal recht verantwortungsvolle Positionen und Ämter bekleiden sollen, die Latte so niedrig hängt -- wer zu Schulzeiten im Schnitt 4 Punkte (entsprechend einer 4 Minus) erreichte, der blieb schließlich sitzen, und da lag das Maximum sogar bloß bei 15.
Ist Jura also wirklich kindisch einfach, machen die Studierenden zu Unrecht ein solches Buhei um ihre Staatsexamina? Keineswegs. Denn wer die Maßstäbe der Gymnasien oder anderer Studiengänge an die Notenvergabe im Jurastudium anlegen wollte, der würde tun, was gemeinhin gerade Juristen gern vorgeworfen wird: Mit zweierlei Maß messen. Tatsächlich ist nämlich die Notenvergabe in Jura um ein Vielfaches strenger als in jedem anderen Fach; eine historische Tradition, deren ursprüngliche Gründe umstritten sind, die sich aber längst als Norm etabliert hat, und - zumindest bisher - allen Reformbestrebungen standhält. Ob diese Eigenheit nun auf ein "besonderes Erfordernis rechtsstaatlicher Sicherheit bei der Juristenausbildung" oder auf eine kleinkariert-missgünstige Grundhaltung der Korrektoren zurückgeht, ist eine Frage, die von Prüfern und Prüflingen recht unterschiedlich beantwortet werden dürfte. Fest steht jedenfalls, dass die meisten Abiturienten mit passablen oder guten Schulnoten sich mit Studienbeginn auf einige herbe Enttäuschungen einzurichten haben; der Klassenprimus, der seine Erstsemesterklausuren mit siegessicherem Lächeln einreicht wird sich schnell daran gewöhnen müssen, dass die Zeiten der "guts" und "sehr guts" für ihn vorbei sind, und er auch für das "voll befriedigend" wird kämpfen müssen.
Tatsächlich gelten die obersten 3 Punktwerte - 16, 17, 18 - in Jura als praktisch unerreichbar. In einzelnen Klausuren mögen solche Traumresultate mal denkbar sein, aber als Abschlussnote im Examen sind sie einer wirklich winzigen Minderheit vorbehalten: In Bayern etwa schloß eine Studentin namens Sonja Pelikan im Jahre 2004 ihr erstes Examen mit einem Schnitt von 16,08 Punkten ab; seit 21 Jahren das beste, im Freistaate erzielte Ergebnis. Immerhin: Ein "sehr gut" hat man im Examen bereits ab 14 Punkten, da die Zuordnung von Punktzahl zu Notenbezeichnung hier nach einem anderen Schlüssel erfolgt als bei den einzelnen Klausuren. Das ändert allerdings nichts daran, dass durchschnittlich trotzdem weniger als 1% aller Absolventen es in diesen Bereich schaffen. Und auch mit den "guten" Examina (11,5-13,99 Punkte) gehen die Prüfungsämter nicht gerade verschwenderisch um: Im Schnitt erreichen meist 2-3% der Absolventen diese Werte. Überaus zufrieden kann daher sein, wer mit 9-11,49 Punkten ein "vollbefriedigend" landet, und damit zu den obersten ca. 15% jedes Jahrgangs zählt. Das Gros der Studenten muss sich hingegen mit einem "befriedigend" (6,5-8,99 Punkte; erreicht von ca. 20-30% jedes Jahrgangs) oder einem "ausreichend" (4-6,49 Punkte; erreicht von ca. 35-40% jedes Jahrgangs) zufrieden geben. Insbesondere letzteres gilt angesichts eines mit Juristen übersättigten Arbeitsmarktes zwar als Garant für einen Job mit den Gehaltschancen einer besseren Putzfrau; die ca. 25-30% der Studenten, die im ersten Anlauf das Examen überhaupt nicht bestehen, wären für ein entsprechendes Ergebnis sicher dennoch dankbar. Die Zahl jener, die auch im zweiten Anlauf durch's Examen fallen, ist zwar mit knappen 10% deutlich geringer; zum einen aber lässt dieser Wert jene außer Betracht, die sich aus Angst, Frustration, Burn-Out, etc gar nicht erst zum zweiten Versuch anmelden; zum anderen sind 10% noch immer eine stattliche Zahl, wenn man bedenkt, dass diese (ehemaligen) Studenten nun ca. 5 Jahre vollkommen sinnlos vertan haben: Sie haben keinerlei Abschluss und sind nach zweimaligem Nichtbestehen für das Examen gesperrt - im gesamten Bundesgebiet und auf alle Zeit.
Angesichts dieser Werte dürfte schnell klar sein, dass es mit den vermeintlich laxen Bestehenskriterien in Jura nicht weit her ist; ja, dass sich auch hinter einem popelig klingenden "ausreichend" jede Menge Blut, Schweiß und Tränen verbergen können. Doch das strenge Vergabesystem ist nicht der einzige Gesichtspunkt, unter welchem sich juristische Examensnoten gegenüber den Abschlussnoten anderer Fächer unterscheiden. Ein weiteres Charakteristikum der Examina ist vielmehr ihre maßgebliche, ja, ihre quasi allesentscheidende Bedeutung für die zukünftigen Berufsaussichten der Absolventen. Natürlich steigen und sinken die Gehaltserwartungen auch unter Physikern, Psychologen und Germanisten mit der Höhe ihrer Noten, aber schlechte Ergebnisse lassen sich unter den Abgängern dieser Fachrichtungen weitaus besser kompensieren -- z.B. durch Zusatzqualifikationen, Praktika, etc. Und selbst wenn der Berufseinstieg auf Grund eines eher durchwachsenen Diploms unter erschwerten Bedingungen erfolgt, so kann man sein Talent doch in der Praxis unter Beweis stellen und, entsprechende berufliche Leistungen vorausgesetzt, in beliebig hohe Ränge aufsteigen. Die Relevanz der eigenen Abschlussnote rückt dabei mit der Zeit immer stärker in den Hintergrund; der eigene Platz in der Nahrungskette des Arbeitsmarktes wird immer mehr durch die im Beruf errungenen Verdienste bestimmt.
Nicht so bei Jura: Die Noten des ersten und des zweiten Examens ergeben gemeinsam die magische Zahl, anhand derer der fertige Jurist in ein festgefahrenes Kastensystem späterer Over- und Underachiever eingeordnet wird. Wer zwei "vollbefriedigend" oder besser hat, dem ist ein hohes fünfstelliges Einstiegsgehalt garantiert; kommt noch ein Dr. Titel oder LL.M. dazu, so verdient man auch im ersten Jahr schon sechstellig. Unterhalb der 9-Punkte-Grenze kommt man jedoch so gut wie gar nicht, und, wenn doch, nur unter Dokumentation besonderer Qualifikationen und zu meist schlechteren Bedingungen bei einer der renommierten Großkanzleien unter. Wer unterhalb von 8 Punkten rangiert, dem bleiben die Tore der Cliffords, Cravaths und Hengelers dieser Welt auch dann noch verschlossen, wenn er nebenbei 5 Sprachen spricht und eine Trophäensammlung an LL.M.s, Summer School Zertifikaten und Moot Court Prämierungen an der Wand hängen hat. Auch ein "Hocharbeiten" ist nur sehr begrenzt möglich -- wer 5 Jahre lang in einer kleinen oder mittelständischen Kanzlei geackert hat, der wird für die Big Players im Anwaltsgewerbe dadurch nicht unbedingt interessanter; die decken ihren überschaubaren Personalbedarf weiterhin lieber bei den Top-Absolventen des aktuellen Jahrgangs. Die Horden der "befriedigenden" und "ausreichenden" Juristen rotten sich also überwiegend in kleineren Anwaltsklitschen zusammen, in denen sie zwar etwas humanere Arbeitszeiten genießen als die Asociates der Großkanzleien (d.h. ca. 45-50 statt 60-80 Stunden pro Woche), dafür aber auch nur einen Bruchteil des Gehalts verdienen: Als Einsteiger - d.h. meist mit Ende 20 - im Durchschnitt 35.000 Euro jährlich, wobei durchaus auch Gehälter von 20.000 oder weniger vorkommen. Und auch abseits des Anwaltsberufes setzen sich die Grenzmauern des juristischen Ständesystems erbarmungslos fort: Nominell hat zwar jeder examinierte Jurist die "Befähigung zum Richteramt" - de facto ist Voraussetzung für eine Erhebung in eben dieses Amt in den meisten Bundesländern aber was? Genau: 2x vollbefriedigend im Examen. Wer schließlich meint, gleich an der Universität zu bleiben, eine Disseration zu schreiben und sich später um die juristische Lehre verdient zu machen, dem steht die gleiche Enttäuschung ins Haus: Die Promotionsordnungen der allermeisten Fakultäten setzen mindestens ein "vollbefriedigendes" Examen voraus; manchen genügt ein einfaches befriedigend, ergänzt um ein "sehr gut" in der Seminarsnote. Kurzum: Sowohl berufliche Perspektive, als auch akademische Weiterbildungsmöglichkeiten und Chancen auf den Staatsdienst werden durch die Examensnote nicht bloß beeinflusst, sondern in Stein gemeißelt - ein in dieser Radikalität wohl einmaliger Zustand.
In Anbetracht des strengen Benotungsmaßstabes einerseits und der späteren Bedeutung der Abschlussnote andererseits, kann es kaum verwundern, dass viele Juristen mit weichen Knien ins Examen gehen. Die innere Anspannung wird nicht unbedingt dadurch gelindert, dass die Entscheidung über die eigene berufliche Zukunft sich - vom Schwerpunktbereich einmal abgesehen - auf 6 Klausuren und eine mündliche Prüfung verdichtet. Die gesamten, während des Studiums erbrachten Leistungen: Kleine Scheine, große Scheine, Seminarscheine, Referate, Übungen, Hausarbeiten, etc... sind nun völlig bedeutungslos. Sie finden in die Examensnote keinen Eingang, sind den Korrektoren nicht einmal bekannt. Ihr einziger Sinn besteht darin, dem Studenten überhaupt die Anmeldung zum Staatsexamen zu ermöglichen; ist das geschafft, so kann man die alten Leistungsnachweise getrost den Flammen überantworten. Denn im Examen gilt es nun, das aufgestaute Wissen der letzten 4 Jahre im Zeitraffer abzuspielen: 6 Klausuren und eine mündliche Prüfung - das sind insgesamt ca. 35 Stunden, an denen sich die ca. 35.000 Stunden (= 4 Jahre) des Studiums messen lassen müssen. Für viele werden sie zur Zerreisprobe: Nervenzusammenbrüche und Heulkrämpfe auf den Toiletten der Prüfungsämter sind keine Seltenheit.
Natürlich gibt es zahlreiche kritische Stimmen - sowohl gegenüber dem Maßstab der Benotung, als auch der Verdichtung der Examensnote auf eine sehr geringe Zahl von Prüfungsleistungen. Letztere haben in den letzten Jahren insofern Erfolg gehabt, als mittlerweile der universitäre, über einen Zeitraum von einem Jahr abgehaltene Schwerpunktbereich, zu 30% ins Examen eingeht. Ob man den Studenten damit allerdings wirklich einen Gefallen getan hat, steht zu bezweifeln: Der Schwerpunktbereich fließt zwar offiziell in die Examensnote ein, wird aber auch separat von der im staatlichen Prüfungsverfahren erzielten Note ausgewiesen. Da nun die praktische Umsetzung der Schwerpunktbereiche ein absolutes Desaster ist (an manchen Universitäten sind 9 Punkte auf einmal die schlechteste Note, die im Schwerpunktbereich vorkommt; an anderen wird der traditionell strenge Bewertungsmaßstab weiter beibehalten), werden die dort erzielten Ergebnisse von den meisten Personalabteilungen schlechthin ignoriert. Was wirklich zählt, da sind sich fast alle einig, das ist heutzutage nicht mehr die Examensnote, sondern die Note im staatlichen Teil des Examens, da hier - wenigstens halbwegs - Vergleichbarkeit der Ergebnisse gewährleistet ist. Da nun aber seit der Einführung der Schwerpunktbereiche die im staatlichen Teil zu erbringenden Prüfungsleistungen reduziert wurden (früher schrieb man 7 Klausuren und hatte zusätzlich zur mündlichen Prüfung noch eine Hausarbeit anzufertigen), ist die relative Bedeutung der einzelnen Prüfungsleistungen im staatlichen Teil des Examens sogar noch gestiegen.
Bei aller unterschwelligen bzw ausdrücklichen Kritik dieses Artikels gegenüber der deutschen Juristenausbildung sollte aber eines nicht unerwähnt bleiben: Sie gilt gemeinhin als eine der besten der Welt; deutsche Juristen genießen international hohes Ansehen und haben bei entsprechenden Zusatzkenntnissen bzw deutschem Bezug relativ gute Chancen, im Ausland angestellt zu werden. Nennenswerte Änderungen im System der juristischen Ausbildung werden möglicherweise durch die Umsetzung des Bologna-Prozesses entstehen, der an sich eine Umstellung sämtlicher Studiengänge auf das Bachelor/Master-System vorsieht; in anderen Fachbereichen ist dies ja auch schon weitestgehend erfolgt, wohingegen Jura sich insofern bisher als reformresistent erwiesen hat. Unterschiedlichste Modelle ob und wie die beiden Einheits-Abschlüsse sich in das juristische Lehrmodell verfrachten lassen werden derzeit heiß diskutiert; ein bundesweites Ergebnis der Debatte und dessen praktische Umsetzung sind jedoch noch nicht in Sicht.
- Ein Interview mit der 16-Punkte-Juristin Sonja Pelikan:
http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/68/337915/text/
- Eine Übersicht über die Examensergebnisse der letzten Jahre im Bundesland NRW:
http://www.justiz.nrw.de/JM/landesjustizpruefungsamt/statisti...
- Ein Artikel zum juristischen Notensysten aus dem Hamburger „Jura Magazin“:
http://studium.jura.uni-hamburg.de/magazin/index.php?ausgabe=...
- Ein Artikel von SPON zum Thema juristischer Notenvergabe:
http://www.spiegel.de/spiegelspecial/0,1518,479180,00.html
- Ein Artikel über Berufschancen für Juristen beim Manager Magazin:
http://www.manager-magazin.de/koepfe/karriere/0,2828,500269,0...
- Eine Seite, die unterschiedliche Ansätze zur Reform der Juristenausbildung präsentiert:
http://www.reform-der-juristenausbildung.de/
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Sehr schöne Darstellung. Ich glaube, ein wesentliches Problem ist auch bei den Hochschulen zu suchen. Denn wenn die Profs sich mehr um ihre Studenten kümmern würden (was ja wohl der Grund ist, weshabl sie ihr Gehalt von der Uni beziehen), statt eifrig bezahlte Studien und Gutachten zu schreiben, Vorträge zu halten oder Bücher herauszugeben, würde sich die Ausbildung qualitativ verbessern. Damit könnten sich die Chancen der Studenten beim Examen verbessern.
Wo sonst ausser beim Jurastudium trifft man noch eine solche große Zahl von Repetitoren.
Ein wirklich guter Artikel! Da trifft jemand den Nagel auf den Kopf.
Super Artikel und schön geschrieben. Trifft leider nur allzu präzise den juristischen Alltag. Die Zahlen sind teilweise schon schockierend.
Nur die "heiße Diskussion" über eine mögliche Reform des Jurastudiums kann ich nicht ganz entdecken bzw. nachvollziehen. Zumindest hat sie m.E. noch keinen wirklichen Zugang zum Uni-Alltag gefunden. :)
Ich schließe mich den Vorkommentatoren an: Sehr schön auf den Punkt gebracht. Ich stehe kurz vor dem 1. Examen und muss dieses Sujet häufig Nicht-Juristen erklären. Schön, dass ich ihn mir nicht einbilde.
Ein Hinweis vielleicht noch: Auch wenns im Text mit durchschwingt, wäre ich doch für einen konkreten Hinweis dankbar, dass die 85 %, die kein vb machen, nicht zwingend dümmer, fauler, schlechthin unbegabt oder falsch vorbereitet waren und sind. Mit das Frustrierendste ist doch, dass auch bei bilderbuchhafter Vorbereitung das Prädikat keinesfalls garantiert ist!
Lob für diesen Artikel! Good job.
Wer ein (schwaches) befriedigend im ersten SteX schafft, dem rate ich zu folgendem "Trick", um sich nicht alles durch ein "ausreichend" im 2. Stex zu "versauen".
- 1.) Arbeit in ner Kanzlei in U.K. suchen und gleichzeitig LL.M. machen. 2.) Den U.K. Transfer Quali Test schreiben. 3.) 3 Jahre in U.K. als solicitor "werkeln" und sich als R.E.L. (Registered European Lawyer) zulassen lassen. 4.) Dann zurück nach Good old Germany und sich OHNE 2. STEX!!!!!!! als Anwalt in Deutschland zulassen lassen. Hat ein Kollege von mir gemacht und sich bei Clifford beworben. Dort wurde er im Bewerbungsgespräch gefragt, ob er für das 2. SteX zu feige gewesen sei... Seine Antwort: Sie haben doch einen LL.M. Sagen Sie mir doch noch mal, was "Eigentumsvorbehalt" auf Englisch heisst..."
Sein Motto... "fighting fire with fire..." P.S. Er hat die Stelle bekommen...


Wieder einmal ein sehr gut geschriebener und überaus interessanter Artikel zum Thema Jurastudium! Meine Anerkennung.