Muss ich als Jurastudent eigentlich die Vorlesungen besuchen? Muss ich mir wirklich für jede Einheit ein dickes Lehrbuch kaufen? Muss ich während des Studiums in Arbeitsgemeinschaften und zur Examensvorbereitung ins Repetitorium gehen?
Die Antwort auf diese Fragen ist jeweils ein entschiedenes, unumstößliches "Nein", das allerdings nur alternativ und nicht kumulativ Geltung beansprucht. Die Frage nach der optimalen juristischen Lerntechnik ist so alt wie das Fach selbst und findet ihre Antwort im typischen juristischen Sinnspruch: "Es kommt drauf an". Und worauf kommt es an? Allgemein gesagt einfach auf die persönliche Präferenz. Das Problem dabei ist, dass die persönliche Präferenz meist dahin geht, sämtliche Dozenten und Lernmaterialien zum Teufel zu wünschen und sich mit einem Bier in die Hängematte zu hauen -- ein Ansatz, der vieles für sich hat, nur keine Erfolgsaussichten. Denn ins Belieben des Einzelnen ist leider nur das Wie des Lernens gestellt, nicht das Ob.
Zum "wie" des Lernens sind an unterschiedlichen Stellen zahlreiche Seiten gefüllt worden; musste so mancher unschuldige Baum einen sinnlosen Tod im Namen von "Memorisierungstechniken", "Merk-Systemen" usw sterben. In diesem Artikel wird deshalb auf einen weiteren Beitrag zur buzzwordschweren Debatte darüber verzichtet, ob man Texte nun mit 2, 3 oder 23 Farben markieren sollte, ob Karteikarten besser als Mindmaps besser als Schemata sind, ob man sich Alpmann Schmidts gesammelte Werke (nachts) zum Einschlafen als Audio-CD anhören sollte. Stand der Wissenschaft ist wohl, dass manche Menschen besser durch visuelle Eindrücke und andere besser durch akkustische Wahrnehmung lernen; weiterhin, dass es manchen genügt, Informationen aufzunehmen, wohingegen andere darauf angewiesen sind, diese in eigener Formulierung niederzuschreiben. In welche Kategorie man dabei fällt, muss jeder aus eigener Erfahrung selbst beurteilen (siehe auch den Lerntypentest am Ende dieses Eintrags). Über diese grobe Kategorisierung hinausgehende, agressive Vermarktung bestimmter, rigide aufgebauter Lernsysteme dürfte schlimmstenfalls durch Geldmacherei, bestenfalls durch verbohrtes, wissenschaftliches Dogma motiviert sein -- aller gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz gibt es den alleinseligmachenden Lernansatz nämlich einfach nicht.
Es zeigt sich also: Die Lernfrage ist - jedenfalls nach Ansicht dieses Autors - größtenteils am individuellen Geschmack des Einzelnen zu messen und verschließt sich pauschaler Beantwortung. Dennoch gibt es einige Gesichtspunkte, deren Berücksichtigung sich oftmals als hilfreich erweist, und deren stichpunktartige Thematisierung den Rest dieses Artikels in Anspruch nehmen wird:
Vorlesungen:
Es besteht allgemein und gerade in den ersten Semestern die Tendenz, alle vom Lehrplan vorgesehenen Vorlesungen zu besuchen. Sofern die Anwesenheit nachgehalten und von der Studienordnung eingefordert wird, bleibt einem auch nichts anderes übrig, aber selbst ohne solche Druckmittel sind die Bänke des Hörsaals meist gut gefüllt. Daran ist per se nichts schlimmes; in 90 Minuten Vorlesung lernt man auf jeden Fall mehr als man es während 3 Episoden der Simpsons, einem Fußballspiel oder sonstiger zeitlicher Äquivalente täte. Andererseits ist es durchaus möglich, dass man in 90 Minuten Vorlesung weitaus weniger lernt, als das in der gleichen Zeit bei Vertiefung in ein Lehrbuch oder Skript der Fall wäre. Maßgeblich ist dabei - neben der individuellen Frage des Lerntyps - vor allem die didaktische Kompetenz des Dozenten, deren Streubreite erfahrungsgemäß den gesamten Bereich vom einfühlsam seine Weisheit unter die Hörerschaft träufelnden Mr. Miyagi-Pendant bis zum unaufhaltsamen, einer Dampflokomotive gleich durch den Stoff pflügenden Oberlehrer abdeckt. Dass auch letztgenannter Typus sich noch relativ hoher Besucherquoten erfreuen darf ist sicher nicht der Effizienz seines Unterrichts geschuldet, sondern eher einem gewissen, kontraproduktiven Herdentrieb auf Seiten der Studenten. Die Vorlesung zu besuchen fühlt sich einfach "sicherer" an, als alles im Selbststudium zu erledigen. Wer 16x der Prosa eines auferstandenen Lehrers Bömmel gelauscht hat, der glaubt, sich allein mit dem Leid dieser Erfahrung schon 4 Punkte für die nachfolgende Klausur erkauft zu haben. Dem ist aber nicht so; das Dahinvegetieren im Dämmerschlaf während einer schlechten Vorlesung hat einen Lerneffekt, der ggf. nur knapp über Null liegt, und garantiert keineswegs das Bestehen der Klausur -- warum sollte es das auch? Insofern ist die vielfach empfundene "Gewissensberuhigung" durch das Besuchen von Vorlesungen ein reichlich trügerisches Gefühl, und Studenten sollten keine Hemmungen haben, schlechte Dozenten einfach zu meiden. Dass die dadurch freiwerdende Zeit nicht wirklich "frei" wird, sondern anderweitig - in AGs, Lerngruppen oder ins Selbststudium - investiert werden muss, sollte keiner eigenen Erwähnung bedürfen.
Lehrbücher bzw Skripte:
Zum Zwecke des Selbststudiums wird regelmäßig auf Bücher bzw Skripte zurückgegriffen. Dabei gelten Lehrbücher gemeinhin als wissenschaftlicher und geistig hochstehender, wohingegen die von kommerziellen Repetitorien herausgegebenen Skripte seitens der Professorenschaft bisweilen als reine Schematasammlungen belächelt werden. Das trifft zwar insofern auch zu, als dass Lehrbücher mitunter wirklich neue Beiträge zum Stand der wissenschaftlichen Lehre leisten, wohingegen Skripte den aktuellen status quo lediglich festhalten und optisch aufbereitet präsentieren; als Student ist diese Unterscheidung aber reichlich nebensächlich und Skripte als Lernmaterial absolut ausreichend. Da die großen Repetitorien ihre - nicht gerade billigen - Skripte, gerade zu den zentralen juristischen Fachbereichen, mittlerweile sowieso auf 2-3 Bände aufgebläht haben, macht die Unterscheidung auch in Hinblick auf das Volumen der zu verinnerlichenden Textmenge kaum noch einen Unterschied. Was die Wahl des Lernmaterials betrifft, so ist indes eines zu beachten: Ein 70-Seiten-Skript von Jan Niederle mag zwar nicht gerade die reine Lehre juristischer Dogmatik beinhalten, es nützt aber allemal mehr als ein 500-Seiten-Lehrbuch, welches man dann aus Lustlosigkeit nur zu 20% liest und anschließend verstauben lässt. Letztlich ist mehr natürlich immer besser, aber eben nur dann, wenn man sich dieses "mehr" auch wirklich in voller Länge zu Gemüte führt -- wer es schlicht nicht über sich bringt, ein Lehrbuch zur Gänze zu lesen, der ist mit einem knapperen Skript sicher besser bedient.
Repetitorien:
Ob Repetitorien überhaupt notwendig sind, und, wenn ja, ob man den kommerziellen gegenüber den universitären Repetitorien den Vorzug geben sollte oder umgekehrt, ist eine weitere klassische Streitfrage im Bereich der Examensvorbereitung. Der Besuch jedenfalls irgend einer Form von Repetitorium dürfte für den Großteil der Studierenden schon eine sehr sinnvolle Entscheidung sein; zum einen greift es der eigenen Disziplin unter die Arme, durch das Repetitorium zu festen Terminen lernen zu müssen, zum anderen beschreitet man diesen Leidensweg in Gesellschaft seiner Komilitonen, und zum Dritten reduziert es die Gefahr, während der Selbstvorbereitung auf's Examen wichtige Fragen zu übersehen oder überflüssige Meinungsstreitigkeiten zu lernen. Die durch das Repetitorium gewährleistete, strukturierte Führung durch den Morast an Lernstoff, die Möglichkeit, jederzeit Fragen zu stellen, die das Repetitorium oftmals begleitenden Klausurenkurse und repetitoriumseigenen Unterlagen sind allesamt wertvolle und hilfreiche Mittel zur Bewältigung des ersten Staatsexamens. Was die Entscheidung zwischen universitärem und kommerziellem Repetitorium betrifft, so fällt diese de facto meist zu Gunsten des letzteren aus, obwohl die gängigen Repetitorien mit Preisen im Bereich von ca. 150 Euro / Monat durchaus kein billiges "Vergnügen" darstellen. Von den Professoren wird dies natürlich als Missstand wahrgenommen und, ähnlich des weit verbreiteten Gebrauchs von Skripten, als Lernmethode des intellektuellen Fußvolkes verstanden. Den schwarzen Peter könnten sie indes getrost bei sich selbst suchen, denn die verhaltene Teilnahme am universitären Angebot hat durchaus ihre sachliche Rechtfertigung: Zunächst einmal sind die universitären Repetitorien oft gar nicht oder nur rudimentär mit Unterlagen ausgestattet. Das ist zwar einerseits verständlich, denn mehrere tausend Seiten an Lernunterlagen zu erstellen und aktuell zu halten kostet viel Zeit und Geld, andererseits aber trotzdem ein nicht zu leugnender Nachteil gegenüber kommerziellen Repetitorien. Weiterhin werden die universitären Repetitorien von Professoren gehalten und zwar, jedenfalls der Tedenz nach, von den gleichen, die auch für die korrespondierenden Vorlesungen während des Studiums zuständig sind. Wer also Staatsorganisationsrecht bei Professor XY im dritten Semester grauenhaft fand und nicht verstanden hat, der wird einer Behandlung des selben Themas durch den selben Professor im Repetitorium mit wenig Begeisterung entgegensehen. Schließlich sind die meisten Professoren eben doch der wissenschaftlichen Forschung - denn dieser entstammen sie ja, und ihre Beiträge zu dieser haben ihnen überhaupt erst die Lehrerlaubnis verschafft - ein wenig mehr verhaftet als den pragmatischen Bedürfnissen eines Studenten, der bloß das Examen bestehen will und sich um die neusten, ach-so-interessanten Entwicklungen im Bereich irgend eines rechtlichen Nischengebietes im Zweifelsfalle einen Dreck schert. Diesem Bedürfnis nach knallharter, unwissenschaftlicher und rein notenorientierter Examensvorbereitung werden - jedenfalls in der Wahrnehmung der Studenten - die kommerziellen und zu genau diesem Zweck gegründeten Repetitorien besser gerecht als ihre universitären Gegenstücke. Es soll an dieser Stelle aber kein pauschales Urteil gefällt werden und generell ist jedem Studenten zu raten, das universitäre Repetitorium wenigstens einmal auszuprobieren. Immerhin ist es unverbindlich und umsonst, man hat also wirklich nichts zu verlieren.
Was nun die Wahl eines konkreten Repetitoriums angeht, so lassen sich kaum hilfreiche Hinweise geben. Es gibt zum einen lokale Anbieter, zum anderen die großen Repetitorien wie Hemmer und Alpmann, die aus der Examensangst deutscher Studenten ein millionenschweres Geschäft gemacht haben. Examinierte Juristen schwören im Nachhinein bisweilen mit einer Inbrunst auf das von ihnen besuchte Repetitorium, als handelte es sich dabei um irgend eine kultische Vereinigung; umgekehrt werden alle alternativen Anbieter natürlich in Bausch und Bogen verworfen: Dort seien die Unterlagen lückenhaft, die Dozenten inkompetent, etc. Stellt man die Frage oft genug, so finden sich eigentlich für jedes Angebot Apologeten und Antagonisten in großer Stückzahl, so dass man letztlich am besten damit beraten ist, sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen. Dringend abzuraten ist hingegen davon, sich blind bei irgend einem Repetitorium anzumelden, weil es einen "guten Namen" hat oder weil dort die meisten Freunde hingehen oder weil man schlicht zu faul ist, bei mehreren Repetitorien als Gasthörer zu erscheinen. Jedes Repetitorium ist nur so gut wie die Leute, die letztlich vor Ort den Unterricht abhalten -- dass das Repetitorium XY deutschlandweit zig Fillialen hat und hunderte Mitarbeiter beschäftigt mag sich beeindruckend anhören, ist aber keine Gewähr dafür, dass sich nicht ausgerechnet die Handvoll Leute, mit denen man selbst dort zu tun haben wird, als geltungssüchtige, überdrehte Possenreisser entpuppen. Unterlagen kann man sich notfalls von Komilitonen aus anderen Repetitorien kopieren oder einem mittlerweile examnierten Juristen als Gesamtpaket günstig abkaufen; den Dozenten hingegen ist man auf Gedeih und Verderb für die nächsten 12 Monate ausgeliefert. Die Suche nach sympathischen und kompetenten Repetitoren ist daher geradezu existentiell wichtig und sollte auf keinen Fall auf die leichte Schulter genommen werden.
Als abschließender Punkt zu diesem Thema ist noch zu erwähnen, dass manche Studenten bereits ein Jahr früher, also während des fünften und sechsten, statt des siebten und achten Semesters zum Repetitorium gehen. Man kann darüber sicher geteilter Meinung sein; natürlich ist es eine zusätzliche Belastung neben dem Studium und zum Teil werden im Repetitorium Dinge beackert, die man in der Vorlesung noch gar nicht gehört hat. Wer aber die Disziplin dazu aufbringen kann und die Kosten nicht scheut, dem kann man einen doppelten Repetitoriumsbesuch - ggf. während des 5./6. beim universitären und während des 7./8. beim kommerziellen Repetitor - nur dringend ans Herz legen.
Klausuren:
Ein weiterer und, für die Zwecke dieses Artikels, letzter Baustein im juristischen Lernsystem ist das Schreiben von Klausuren. Gemeint sind natürlich nicht diejenigen am Ende des Semesters und zur juristischen Staatsprüfung, die man so wie so schreiben muss, sondern vielmehr freiwillig verfasste Übungsklausuren aus dem gewaltigen Fundus der zahllosen Klausurenkurse, Fallsammlungen, etc. Wenn es eine Form der Examensvorbereitung gibt, von der wirklich jeder ausgiebigen Gebrauch machen sollte, dann ist es diese. Die Vorteile des Klausurenschreibens sind zahllos: Zunächst mal gewöhnt man sich an den Gutachtenstil, dessen Einhaltung zwar nicht im eigentlichen Sinne schwer ist, dafür aber so mühselig, nervig und oftmals überflüssig, dass das innere Bedürfnis ihn wenigstens teilweise über Bord zu werfen nur dadurch in die Knie geknüppelt werden kann - und muss - dass man wieder und wieder durch inhaltlich womöglich sauber gelöste Übungsklausuren durchfällt, weil man ihn nicht rigide genug zur Anwendung gebracht hat. Ist das frustrierend, monoton, idiotisch? Zweifelsohne. Aber es ist besser, dass einem diese Frustration vor dem Examen zuteil wird und sich irgendwann in stoische Duldsamkeit auflöst, als wegen solcher, eigentlich bedeutungsloser Formalia später durch die Staatsprüfung zu fallen. Zweitens bringt das Klausurenschreiben auch einen nicht zu unterschätzenden, materiell-rechtlichen Lerneffekt mit sich: Wer eine Klausur zum Zweiterwerb der Vormerkung oder zum dezentralisierten Entlastungsbeweis erhält, der wird diese, ohne sich mit den betreffenden Themen auszukennen, zwar nicht zutreffend lösen können; versucht er es aber trotzdem, stößt dabei irgendwann an seine Grenzen und liest dann eine ausführliche und mit Hintergründen ausgeschmückte Lösungsskizze, so ist der Erkenntnisgewinn zweifellos höher und dauerhafter, als wenn man einfach nur ein Kapitel zu dem jeweiligen rechtlichen Problem in einem beliebigen Lehrbuch oder Skript gelesen hätte. Drittens entwickelt man mit der Zeit ein - wenn auch sicher nicht untrügliches - Gefühl dafür, wo die Probleme einer Klausur verborgen liegen sollen, warum bestimmte Angaben im Sachverhalt gemacht werden, kurz, worauf der Aufgabensteller hinaus wollte - eine hilfreiche und überaus beruhigende Fähigkeit. Der vierte und letzte Vorteil des Klausurenschreibens ist zugleich auch der bedeutsamste: Klausuren zu schreiben ist die einzige, einigermaßen akkurate Möglichkeit, den eigenen Wissensstand und die Examensreife zu beurteilen. Das Jurastudium ist - leider - so angelegt, dass der große, allesentscheidende Schrecken ganz am Ende steht. Und die Examensklausuren sind nicht nur unendlich viel wichtiger als jede an der Uni abgelegte Klausur für kleine oder große Scheine, sie sind auch unendlich viel schwerer. Indem man schon früh anfängt - die dringende Empfehlung dieses Autors wäre, spätestens im 6ten Semester - Examensklausuren zu schreiben, setzt man sich zwar einerseits einiger Frustration aus, weil man in den ersten Monaten beinahe mit Sicherheit keiner einzige bestehen wird. Man schafft sich aber immerhin ein realistisches Bild davon, wo man wirklich steht, und wer endlich so weit ist, dass er die Klausuren seines Examensklausurenkurses regelmäßig besteht, der kann sich zum Staatsexamen im beruhigenden Bewusstsein anmelden, dass die dort auf ihn lauernden Prüfungen nicht größer sind als jene, die er in der Vergangenheit wiederholt erfolgreich absolviert hat.
- Ein Artikel über Lerntypen, mit Link auf einen Test zur Ermittlung des eigenen Lerntyps am Ende:
http://de.wikipedia.org/wiki/Lerntypentest
- Ein gutes Buch mit 30 originalen Examensklausuren der letzten Jahre + Musterlösungen; enthält zudem eine ausführliche statistische Untersuchung über die Häufigkeit, mit der unterschiedliche Fachbereiche (z.B. Gesellschaftsrecht, Familienrecht, etc) im Examen behandelt werden:
Die Examensklausur: Originalfälle, Musterlösungen, Hinweise
- Kostenlose Klausurenkurse:
http://www.rauda-zenthoefer.de/
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/ausbildung/jur-vorb/vorb-dienst//internet_klausurenkurs_index.html (fürs 2te Examen in Berlin)
Am besten sind allerdings meist die universitär angebotenen Klausurenkurse, da hier originale Examensklausuren laufen und die Korrektur (meistens) mühevoll betrieben wird
- Kostenpflichtige Klausurenkurse:
http://www.alpmannschmidt.de/klausuren.aspx
http://www.hemmer.de/repetitorium/kursmaterial.php
http://tc.juriq.de/mod/resource/view.php?id=16416
- Kommerzielle Repetitorien:
http://www.alpmann-schmidt.de/
http://www.hemmer.de/repetitorium/
http://www.jura-intensiv.de/
http://www.juriq.de
http://www.al-online.de/
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Besser wäre auch, wenn man die Links gleich anklicken könnte, also so wie diesen:
http://www.rauda-zenthoefer.de/
Der Klausurenkurs von Rauda und Zenthöfer ist wirklich hilfreich und nur zu empfehlen!


Mein Repetitorium fehlt noch in der Liste *schluchz*
http://www.repetitorium-hofmann.de
Aber ansonsten ein gut geschriebener Artikel, der wesentliche Punkte einer gelungenen Examensvorbereitung gut zusammenfasst.