blogage.de > Recht interessant > Eintrag > 14. April 2009 > Jura - Ein Studium für Langweiler?
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"Du studierst Jura? Aber ist das nicht ziemlich trocken?" So oder ähnlich lautet die wohl häufigste Reaktion, wenn man [der süßen SozPäd Studentin in der Buchhandlug / einem alten Schulfreund beim unerwarteten Wiedersehen / eigentlich überhaupt so ziemlich jedem] als Jurastudent die eigene Studienwahl gesteht. Den Autor dieser Zeilen lässt die Frage immer ein wenig ratlos zurück. Das afrikanische Klima ist trocken, ein guter Rotwein ist trocken, guter Humor meist ebenfalls, aber Jura? Jura ist, nunja, ein Studienfach eben. Man könnte genau so gut fragen, ob mein Müsli heute Morgen nicht ein bisschen launisch war, oder ob ich den neuen Bond auch so neongrün finde. Das Adjektiv passt einfach nicht. Gemeint ist mit der Frage wohl, dass Aspekte wie "mangelnder praktischer Bezug", "hohe Theorielastigkeit" und "völlige Unverständlichkeit für Laien" den Unterricht bestimmen. Wenn diese, von mir unternommene Auslegung des Begriffs "trocken" aber zutrifft, dann ist wahrlich schleierhaft, wieso ausgerechnet Jura regelmäßig mit dieser fragwürdigen Auszeichnung bedacht wird.


Was den praktischen Bezug angeht, so lässt sich kaum ein Fach denken, das sich dessen in einem höheren Maße rühmen dürfte als gerade die Rechtswissenschaften. So gut wie alles, was man als Student lernt, hat einen absoluten, unmittelbaren und unzweifelhaften Bezug zur Praxis; die ganze Rechtsdogmatik besteht ja größtenteils überhaupt nur deshalb, weil sie zur Bewältigung von Streitigkeiten des echten Lebens geschaffen werden musste. Die Ausbildung erfolgt zwar nicht, wie das in common law Ländern der Fall ist, anhand von Urteilsanalysen, aber die Überschneidung von Theorie und Praxis ist trotzdem dauerhaft präsent, wird durch gelegentlich referenzierte BGH-Urteile expliziert und nicht zuletzt durch Klausuren und Hausarbeiten verkörpert, in denen es stets gilt, fiktive (aber realitätsnahe) Sachverhalte juristisch korrekt zu lösen. Die zweite Hälfte der juristischen Ausbildung findet ohnehin als Referendariat statt und besteht, neben einigen Arbeitsgemeinschaften, vor allem aus praktischer Beschäftigung - einem anspruchsvolleren Praktikum vergleichbar - in Behörden, Kanzleien und Gerichten. Und auch außerhalb der kühlen Universitätsmauern kann, wer will, sich mit juristischer Materie leicht befassen: Für gewöhnlich genügt es dazu, den Fernseher anzuschalten und das Voranschreiten [des Ackermann-Prozesses / der Telekom-Bespitzelungsaffäre / der Ermittlungen gegen den Mörder der kleinen Stefanie] mit fachkundigem Blick zu verfolgen. Zwar ist erstens zuzugeben, dass das Studium allein nicht für die erfolgreiche Anwalts- oder Richtertätigkeit ausreicht; so manchen Winkelzug lernt man erst im Beruf selbst kennen, und "soft skills" wie beispielsweise überzeugende Rhetorik oder geschickter Umgang mit Mandanten werden an der Universität auch nicht vermittelt. Und zweitens ist sicher richtig, dass, wer später bei einer Großkanzlei ausschließlich M&A-Fälle behandelt, seine Kommunalrechtskenntnisse aus Studientagen getrost in die staubigeren Gefilde seines Gedächtnisses einsortieren kann. Diese Konzessionen - dass das Studium einerseits hinter den individuellen Bedürfnissen einzelner Berufe zurückbleibt, andererseits eine innerfachlich breitgefächerte Bildung vermittelt und insofern über die Bedürfnisse hochspezialisierter Berufsbilder hinausgeht - sind im Grunde genommen aber beides Gemeinplätze, die für so ziemlich jeden Studiengang gelten und Jura keinesfalls zu einem besonders "trockenen" (ugh) Fach machen.



Wie steht es also um den zweiten, oben genannten Gesichtspunkt, die hohe Theorielastigkeit des Studiums? Nun, das lässt sich sicher nicht ganz von der Hand weisen. Natürlich ist Jura theorielastig, aber welches Studium ist das bitte nicht? Der ganze Vorwurf ist befremdlich, er scheint irgendwie auf der romantischen Vorstellung zu fußen, Archäologiestudenten würden als Teil ihrer Ausbildung in echter Indiana-Jones-Manier durch verlassene, unterirdische Tempelanlagen klettern und Schätze entdecken; Luft- und Raumfahrtstudenten würden Wochenendtrips in entlegene Galaxien wagen, und Studenten der Sexualwissenschaften... nun, ihr könnt's euch denken. Da dem aber nicht so ist, sei in aller Deutlichkeit Folgendes gesagt: Ja, Jura ist, ganz zweifellos, extrem theorielastig. Im Grunde genommen besteht das ganze Fach überhaupt nur aus einer Ansammlung vieler Theorien. Das unterscheidet es aber nicht maßgeblich von allen anderen wissenschaftlichen Disziplinen; zeichnet es vielmehr gerade als eine solche aus. Das liegt sicher nicht jedem, und wer mit einer Karriere als Stuntman oder Rennfahrer liebäugelt würde in der Jurisprudenz wohl kaum sein Glück finden; in der Medizin oder Psychologie aber ebenso wenig.


Was zuguterletzt die mangelnde Verständlichkeit juristischer Materie für Laien angeht, so würde dieser Autor sich wohl zum Richter in eigener Sache machen, wenn er urteilen wollte, dass damit gemeinhin übertrieben wird -- immerhin ist die nachzollziehbare Vermittlung juristischer Zusammenhänge ja gerade eines der Ziele dieses Blogs. Mit aller gebührenden Zurückhaltung sei trotzdem Folgendes gesagt: Natürlich sind die Feinheiten vieler juristischer Meinungsstreitigkeiten für den Uneingeweihten nicht auf Anhieb verständlich; das sollte auch nicht verwundern, denn schließlich studiert man nicht jahrelang um etwas zu lernen, was sich auch in 15 Minuten über ein Glas Wein hinweg in vollem Umfang erklären ließe. Auch hier gilt im Übrigen natürlich, dass die in anderen Fächern betriebenen Überlegungen nicht zugänglicher; gerade im Falle der Naturwissenschaften oft sogar weitaus unzugänglicher sind, als die aus der juristischen Sphäre. Allerdings ist es im Normalfall ohnehin weder praktisch noch sinnvoll, seine Bekannten beispielsweise in die Feinheiten der Drittschadensliquidation oder des gestörten Gesamtschuldnerausgleiches einzuweihen -- erstens interessiert sie das nicht und zweitens hat man dann bald keine Bekannten mehr. Der Versuch jedoch, juristische Grundüberlegungen wie beispielsweise die Abgabe & Zugang von Willenserklärungen, das Zustandekommen von Verträgen, und ja: Sogar die Abstraktheit von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft zu erklären hat, ein entsprechendes Talent des Erläuternden vorausgesetzt, durchaus reale Erfolgsaussichten. Schließlich ist Jura auch nicht mehr als die - wenn auch komplizierte (Link) - dogmatische Einkleidung eines Rechtsgefühls, welches zumindest im Grundsatz jedem Menschen innewohnt. 

Als Fazit bleibt also festzuhalten, dass der häufige Vorwurf der Trockenheit gegenüber Jura nicht gerechtfertigt ist. Im Gegenteil beschäftigt sich Jura als Wissenschaft gerade mit den Situationen, in denen es zwischen Personen zum Konflikt kommt; es hat daher häufig die eher abgründigen Seiten menschlichen Miteinanders zum Gegenstand, und führt diese einem Diskurs zu, den man, auf Stammtischniveau geführt und dann meist alles andere als trocken ("Kinderschänder? Alle wegsperren! Lebenslänglich!"), auch außerhalb der Juristenschaft oft genug verfolgen kann.

 

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