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    <body>&lt;p&gt;Eins mal vorneweg: Es gab niemals eine alte Frau, die ihre Katze zum Trocknen in die Mikrowelle gesteckt und nach dem Ableben des Tieres die Herstellerfirma verklagt hat. Genau so wenig gab es einen Mann, der den Geschwindigkeitsregler seines Wohnmobils auf 70 Meilen pro Stunde stellte, die Fahrerkabine verlie&amp;szlig; um sich in der K&amp;uuml;che einen Kaffee zu brauen und den unweigerlich darauf folgenden Unfall zur Grundlage einer Schadensersatzklage gegen die Fabrikanten des Fahrzeugs machte. Beide Geschichten, und unz&amp;auml;hlige andere mit &amp;auml;hnlicher Sto&amp;szlig;richtung, sind frei erfunden -- "urban legends", wenn man so will. Wie auch bei der &lt;a href="/entries/2009/4/14/Von-Schrotflinten-Orgasmen-und-toten-Walen"&gt;Aufz&amp;auml;hlung vermeintlicher Gesetze&lt;/a&gt; wird die Verbreitung solcher angeblicher Entgleisungen der Justiz durch ihren Schockwert perpetuiert und von den juristisch meist unerfahrenen Lesern nur selten kritisch hinterfragt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;br /&gt;Ist also das Bild von den USA als gegen&amp;uuml;ber Schadensersatzklagen &amp;auml;u&amp;szlig;erst affirmativer Nation eine blo&amp;szlig;e Fiktion? Beruht die Vorstellung, geschickte B&amp;uuml;rger k&amp;ouml;nnten Gro&amp;szlig;unternehmen wegen marginaler Verfehlungen auf gewaltige Summen in Anspruch nehmen auf einem gro&amp;szlig;en Irrtum, auf ein paar geschickt in Umlauf gebrachten L&amp;uuml;gengeschichten? Keineswegs. Denn wenn auch die oben genannten F&amp;auml;lle fiktiv sind, so gibt es doch einen stetig wachsenden Berg von - weniger griffigen, aber mindestens genau so aberwitzigen - realen Schadensersatzklagen. Beispiel gef&amp;auml;llig? Roy L. Pearson, selbst ehemaliger amerikanischer Richter, verklagte die Betreiber eines auf chemische Reinigung spezialisierten Familienunternehmens, weil sie seine zur Reinigung eingereichten Hosen verloren hatten - als Kompensation f&amp;uuml;r das ihm daraus erwachsende Seelenleid forderte er nicht weniger als 65 Millionen $. Christopher Roller verlangte 10% der lebenslangen Einnahmen von David Blaine und Michael Copperfield - gesch&amp;auml;tzte 50 Millionen $ - mit der Begr&amp;uuml;ndung, er selbst &lt;em&gt;sei&lt;/em&gt; Gott, und die beiden Magier w&amp;uuml;rden durch ihre Zauberei seine Kraft stehlen. Keine Frage: Solche Klagen sind unglaublich; ein offensichtlicher Missbrauch des Rechtssystems von entweder gewissenlosen oder psychisch kranken Kl&amp;auml;gern, der das Rechtsempfinden eines jeden normalen Menschen in vehemente Emp&amp;ouml;rung versetzt. Schlimm genug, dass prozessuale Regeln es den Richtern auferlegen, sich mit solchen F&amp;auml;llen l&amp;auml;nger als 30 Sekunden abzugeben, aber es w&amp;auml;re doch ein nicht auszudenkender Eklat gegen die Gerechtigkeit selbst, wenn diese Kl&amp;auml;ger auch noch recht bek&amp;auml;men? Und zur Beruhigung sei gesagt: Sie tun es nicht. Beide Klagen wurden in allen Instanzen abgewiesen und Pearson wurde auf Grund seines offensichtlich rechtsmi&amp;szlig;br&amp;auml;uchlichen Begehrens die Zulassung zum Richteramt entzogen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;!-- BEGINN des zanox-affiliate HTML-Code --&gt; &lt;!-- ( Der HTML-Code darf im Sinne der einwandfreien Funktionalit&amp;auml;t nicht ver&amp;auml;ndert werden! ) --&gt; &lt;a href="http://ad.zanox.com/ppc/?12143946C1089252870T"&gt;&lt;img src="http://ad.zanox.com/ppv/?12143946C1089252870" border="0" alt="beck-shop.de" hspace="1" width="468" height="60" align="bottom" /&gt;&lt;/a&gt; &lt;!-- ENDE des zanox-affiliate HTML-Code --&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;br /&gt;Aber steht am Ende des Prozesses wirklich immer ein so gerechtes Urteil? Gab es da nicht eine gewisse Frau, Stella Liebeck mit Namen, die sich an McDonald's Kaffee verbrannte und daf&amp;uuml;r stolze 2,86 Millionen $ zugesprochen bekam? Ja, die gab es in der Tat, doch wer sich die Details und Hintergr&amp;uuml;nde der Akte Stella vor Augen f&amp;uuml;hrt, dessen Emp&amp;ouml;rung wird sich wohl weitgehend verfl&amp;uuml;chtigen und einem tieferen Verst&amp;auml;ndnis amerikanischen Rechts Platz machen. Zun&amp;auml;chst einmal wurde der Anspruch &amp;uuml;ber 2,86 Millionen von einer Jury gew&amp;auml;hrt und vom zust&amp;auml;ndigen Richter auf 640.000$ gek&amp;uuml;rzt - immer noch ein stattliches S&amp;uuml;mmchen, aber schon deutlich weniger. Diese 640.000 setzten sich aus 160.000$ "compensatory damages" und 480.000$ "punitive damages" zusammen; 2 unbekannte Begrifflichkeiten, die Anlass zu einem kleinen Exkurs ins amerikanische Schadensersatzrecht liefern:&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;br /&gt;"Compensatory damages" entsprechen dem in Deutschland &amp;uuml;blichen Schadensersatz; d.h. sie erfassen zun&amp;auml;chst einmal den wirtschaftlichen Schaden, den das Opfer erleidet; im Falle von Frau Liebeck also die &amp;auml;rztlichen Behandlungskosten und etwaige Verdienstausf&amp;auml;lle auf der Arbeit, etc. Dar&amp;uuml;ber hinaus werden auch immaterielle Schadenspositionen, das so genannte "Schmerzensgeld", &amp;uuml;ber die compensatory damages ersetzt. Was die Bezifferung des Schmerzensgeldes angeht, denken die Amerikaner gemeinhin in etwas gro&amp;szlig;z&amp;uuml;gigeren Dimensionen als in Europa &amp;uuml;blich und tragen dadurch ma&amp;szlig;geblich zum Ruf Amerikas als Land der &amp;uuml;bezogenen Forderungen bei. Ob diese Wahrnehmung im Falle von Stella Liebeck allerdings gerechtfertigt ist, darf man bezweifeln: Immerhin hatte die Frau sich den Kaffee zwischen die Beine gesch&amp;uuml;ttet, wo er von der Kleidung aufgesogen und dadurch an ihrem K&amp;ouml;rper gehalten wurde. Sie erlitt Verbrennungen dritten Grades, verbrachte 8 Tage im Krankenhaus und es dauerte 2 Jahre, w&amp;auml;hrend derer weitere Hauttransplantation durchgef&amp;uuml;hrt werden mussten, bis die Verletzungen vollst&amp;auml;ndig kuriert waren. Allein die Kosten der Heilbehandlung betrugen 11.000 Dollar, so dass ihr eigentliches Schmerzensgeld "nur" bei gut 100.000$ lag. Das ist immer noch mehr, als sie vor einem deutschen Gericht erhalten h&amp;auml;tte, aber als Zeugnis einer jedes vern&amp;uuml;nftige Ma&amp;szlig; vergessenden Justiz wohl kaum geeignet.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;br /&gt;Was hat es nun mit den &amp;uuml;brigen 480.000$ auf sich? Wie gesagt handelt es sich dabei um "punitive damages" - ein Institut, welches im deutschen Recht nicht existiert und &amp;uuml;blicherweise als "Strafschadensersatz" &amp;uuml;bersetzt wird. Der Begriff ist eigentlich verwirrend, denn um "Schadensersatz" im eigentlichen Sinne handelt es sich bei den punitive damages gar nicht; sie ersetzen weder einen materiellen, noch einen immateriellen Schaden des Kl&amp;auml;gers. Ma&amp;szlig;gebend ist vielmehr die erste Silbe, also der Aspekt der Strafe: Der Beklagte soll davon abgehalten werden, sich in Zukunft weiterhin sch&amp;auml;digend zu verhalten; er soll &amp;uuml;ber das Ma&amp;szlig; des im konkreten Einzelfalles verursachten Schadens hinaus bestraft werden, damit das Urteil ihm wirklich eine Lehre ist. Der Kl&amp;auml;ger ist blo&amp;szlig; gl&amp;uuml;cklicher Nutznie&amp;szlig;er dieser Strafzahlung, sie soll ihm gegen&amp;uuml;ber aber keine weiteren Nachteile kompensieren. Punitive damages sind also eine f&amp;uuml;r den Beklagten besonders harsche Rechtsfolge, weshalb sie auch nur unter strengen Bedingungen verh&amp;auml;ngt. Ein leicht fahrl&amp;auml;ssiges Verhalten reicht nicht aus; vielmehr muss der Beklagte den Schaden schon grob fahrl&amp;auml;ssig oder vors&amp;auml;tzlich herbeigef&amp;uuml;hrt haben, damit punitive damages in Betracht kommen. Auch hinsichtlich ihrer H&amp;ouml;he bestehen Begrenzungen: So gilt als Faustregel, dass die  punitive damages die compensatory damages nicht um mehr als 300% &amp;uuml;bersteigen sollten. Die urspr&amp;uuml;nglich bewilligten 2,86 Millionen setzten sich &amp;uuml;brigens aus 160.000$ compensatory und 2.700.000$ punitive damages zusammen; den Schaden von Frau Liebeck hatten also auch die Jury-Mitglieder nicht h&amp;ouml;her bewertet, lediglich McDonald's wollten sie umf&amp;auml;nglicher zur Kasse bitten - eine Entscheidung, die wom&amp;ouml;glich auch von dem Gedanken getragen wurde, dass f&amp;uuml;r einen so gigantischen Konzern 640.000$ eine kaum sp&amp;uuml;rbare Summe sind, und die pr&amp;auml;ventive Wirkung der punitive damages daher ins Leere zu laufen drohte.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;
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&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;br /&gt;Zerlegt man den Schadensersatz im Falle Liebeck auf diese Weise in seine Einzelteile und macht sich deren jeweiligen rechtlichen Sinn bewusst, so mutet das Urteil schon verst&amp;auml;ndlicher an -- weiterhin stellt sich allerdings die Frage, warum McDonald's &lt;em&gt;&amp;uuml;berhaupt&lt;/em&gt; in die Verantwortung genommen wurde; schlie&amp;szlig;lich ist die Kl&amp;auml;gerin doch selbst schuld, wenn sie sich ihren Kaffee &amp;uuml;bersch&amp;uuml;ttet, oder etwa nicht? Der Grund f&amp;uuml;r die Inanspruchnahme von McDonald's war im Wesentlichen der, dass die Fastfoodkette ihren Kaffee bewusst ca. 33% w&amp;auml;rmer servierte als die Konkurrenz, n&amp;auml;mlich auf rund 85&amp;deg; Celsius und damit einer Temperatur, die zum Trinken definitiv zu hei&amp;szlig; ist und bereits ab einer Kontaktzeit von 2 Sekunden schwere Verbrennungen hervorrufen kann. Nat&amp;uuml;rlich schrieb niemand McDonald's die Verantwortung daf&amp;uuml;r zu, dass Stella Liebeck sich ihren Kaffee &amp;uuml;bergesch&amp;uuml;ttet hatte, aber, so die Argumentationen der Kl&amp;auml;ger, es sei ja vorauszusehen, dass bei hunderten Millionen verkaufter Kaffees pro Jahr der eine oder andere versch&amp;uuml;ttet werden w&amp;uuml;rde, und McDonald's treffe die Pflicht, den dadurch entstehenden Schaden durch entsprechende Temperierung des Kaffees pr&amp;auml;ventiv zu mildern. Tats&amp;auml;chlich hatte McDonalds in den Jahren 1982 bis 1992 bereits gut 700 F&amp;auml;lle von (&amp;uuml;berwiegend leichten), durch ihren Kaffee verursachten Verbrennungen au&amp;szlig;ergerichtlich geregelt - und das l&amp;auml;sst die vermutlich sehr viel h&amp;ouml;here Dunkelziffer von Personen au&amp;szlig;en vor, die sich an dem Kaffee verbrannt, aber nie mit rechtlichen Schritten gedroht haben. Zieht man all dies in Betracht, so erscheint das Urteil in Liebeck v. McDonald's, wenn auch nicht zwingend, so doch immerhin gut vertretbar. Als das Aush&amp;auml;ngeschild &amp;uuml;berzogener Schadensersatzurteile, als welches es vielfach zitiert wird, d&amp;uuml;rfte es sich jedenfalls kaum eignen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;br /&gt;Nachdem in diesem Artikel bisher der Versuch unternommen wurde, die Vorstellungen hinsichtlich amerikanischer Rechtsprechung ein wenig gerade zu r&amp;uuml;cken und mit weit verbreiteten Vorurteilen aufzur&amp;auml;umen, soll auf der anderen Seite kein rosigeres Bild gezeichnet werden, als die Realit&amp;auml;t es zul&amp;auml;sst. Denn wenn auch die aberwitzigsten Klagen meist von Vorneherein abgeschmettert und &amp;uuml;berzogene Urteile vom Berufungsgericht kassiert werden, so liegt der wahre Kern des Problems wohl eine Kategorie unterhalb der absolut haarstr&amp;auml;ubenden und &amp;ouml;ffentlichkeitswirksamen F&amp;auml;lle. Gemeint sind nicht diejenigen Kl&amp;auml;ger, die im Schwimmbad ausrutschen und den Betreiber auf 50 Millionen verklagen, weil er nicht darauf hingewiesen habe, dass der Beckenrand feucht ist (was &amp;uuml;brigens auch nicht vorkommen w&amp;uuml;rde; &amp;ouml;ffentliche Schwimmb&amp;auml;der sind in den USA aus genau diesem Grund mit mehr Warnschildern versehen als hierzulande milit&amp;auml;risches Sperrgebiet); gemeint sind vielmehr jene, die im Kiosk ausrutschen, weil der Boden frisch gewischt war, und den Betreiber auf 300.000$ verklagen. Der Gro&amp;szlig;teil erhobener (und vor allem erfolgreicher) Schadensersatzklagen spielt sich in diesem Bereich moderater Ma&amp;szlig;losigkeit ab, wo das Begehren der Kl&amp;auml;ger nicht mehr himmelschreiend wahnwitzig ist, aber nach - jedenfalls kontinentaleurop&amp;auml;ischem - Rechtsempfinden noch immer deutlich &amp;uuml;bertrieben. Diesen Trend beg&amp;uuml;nstigen mehrere Umst&amp;auml;nde: Zun&amp;auml;chst einmal ist da das Kompensationssystem amerikanischer Anw&amp;auml;lte, welches h&amp;auml;ufig ein geringes oder gar nicht vorhandenes Grundhonorar vorsieht, daf&amp;uuml;r aber die gesetzlich erlaubte Obergrenze von 33% Gewinnbeteiligung im Falle des Obsiegens voll aussch&amp;ouml;pft. Ersichtlich verleitet dieser Modus der Verg&amp;uuml;tung die Anw&amp;auml;lte dazu, die Anspruchshaltung ihrer Klienten in die H&amp;ouml;he zu schrauben. Hinzu kommt die regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig durch neue Urteile aufgefrischte mediale Pr&amp;auml;senz erfolgreicher Schadensersatzkl&amp;auml;ger, die auf Basis irgend einer Kleinigkeit ein erfolgreiches Urteil erstritten und nun f&amp;uuml;r den Rest ihrer Tage ausgesorgt haben. So entsteht in den Augen mancher ein neues Bild des American Dream im Zeitalter der Kompensationskultur: Der [durch gewissenlose Multimilliardendollarkonzerne / seine eigene Unachtsamkeit] gesch&amp;auml;digte Kl&amp;auml;ger, der [denen da oben mal zeigt, dass man mit uns auch nicht alles machen kann / seine eigene Verantwortung wie eine Schlange ihre Haut abwirft] und wie ein [Robin Hood / Raubritter] der Moderne vor die Kanzel schreitet. Einen weiteren Stein im Puzzle bildet schlie&amp;szlig;lich die Art und Weise, wie amerikanische Gerichte zur Entscheidung gelangen: Die amerikanische Verfassung garantiert - von einigen, hier belanglosen Ausnahmen abgesehen - das Recht auf ein Verfahren vor einer "jury of one's peers". Nun ist eine Jury eine mehr oder weniger zuf&amp;auml;llig zusammengestellte Gruppe von Menschen, deren Wert- und Moralvorstellungen somit auch rein zuf&amp;auml;llig eher auf Eigenverantwortung und moderate Kompensation, oder strenge Unternehmenshaftung und f&amp;uuml;rstliche Ausgleichszahlungen gerichtet sein k&amp;ouml;nnen. Daher l&amp;auml;sst sich zwar nicht sagen, dass ein Juryverfahren prinzipiell das Zustandekommen hoher Schadensersaturteile beg&amp;uuml;nstigen w&amp;uuml;rde - viele Amerikaner sehen diese Urteile schlie&amp;szlig;lich selbst als l&amp;auml;cherlich an - aber es kreiert doch immerhin die &lt;em&gt;M&amp;ouml;glichkeit&lt;/em&gt; solcher Urteile: Die gewinnspielartige Chance auf den Jackpot aus fremder Tasche, wenn der Kl&amp;auml;ger nur bei der Juryzusammensetzung 6 Richtige zieht und in einem ihm ebenfalls gewogenen Richter die Zusatzzahl erwischt. Wer es nur oft genug versucht - so denken sich notorische Schadensersatzkl&amp;auml;ger und erst recht nat&amp;uuml;rlich die Anw&amp;auml;lte dieses Klientels - der wird schon einmal die richtige Sternenkonstellation erwischen und endlich "zu seinem Recht kommen". Nat&amp;uuml;rlich verstopft die resultierende Verfahrensflut die richterlichen Terminpl&amp;auml;ne, generiert gewaltige Verdienste auf Anwaltsseite und tr&amp;auml;gt erheblich zur b&amp;uuml;rokratischen Schwerf&amp;auml;lligkeit des amerikanischen Justizapparates bei. Unter anderem deshalb werden auch regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig Rufe nach einer "tort reform" laut, die zwar von zahllosen Interessensvereinigungen getragen, aber - wie immer, wenn es um Geld geht - von ebensovielen blockiert wird und sich bisher nicht hat durchsetzen k&amp;ouml;nnen. Der Fairness halber sei gesagt, dass auch die Gegner der tort reform durchaus ihre legitimen Argumente haben; eine umfassende Analyse des Themas w&amp;uuml;rde den Rahmen dieses Artikels allerdings sprengen.&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;Stattdessen soll an dieser Stelle noch auf einen letzten Aspekt der Schadensersatzklagen eingegangen werden; zu diesem Zwecke ist auf den Eingangs genannten Richter Roy "Fancy Pants" Pearson zur&amp;uuml;ckzukommen. Der Leser erinnert sich, dass Herr Pearson seine Klagen samt und sonders verloren hat - die Sache endete also in einem Happy End. Ob die Beklagten das allerdings genau so sehen, darf man bezweifeln: Da es in den USA keine Regel gibt, die vorschreibt, dass die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, und da Herr Pearson - mit Ausnahme des Supreme Court - den Zug durch s&amp;auml;mtliche Instanzen angetreten hat, beliefen sich die Anwaltskosten der Beklagten im Juli 2007 bereits auf $64.000; von der verlorenen Zeit und dem &amp;Auml;rger ganz zu schweigen. Dabei hatten die Betreiber des Reinigungsunternehmens noch Gl&amp;uuml;ck im Ungl&amp;uuml;ck: Der Fall erregte internationale Aufmerksamkeit und rief Spendenaktionen ins Leben, mit denen die Kosten der Verteidigung finanziert werden konnten. So gl&amp;uuml;cklich sind aber die wenigsten Opfer frivoler Schadensersatzklagen: Ist der Fall ein bisschen weniger spektakul&amp;auml;r, die erhobene Forderung nicht ganz so astronomisch, so d&amp;uuml;rfte das Verfahren wohl kaum jemand hinter dem Ofen hervorlocken. F&amp;uuml;r die Beklagten kann die Situation dann zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden - auch, wenn sie letztendlich gewinnen. Das ist sicher ein zu vernachl&amp;auml;ssigender Faktor, wenn Gro&amp;szlig;unternehmen wie McDonald's sich zu verteidigen haben, aber gegen den einzelnen, kleinen oder mittelst&amp;auml;ndischen Unternehmer k&amp;ouml;nnen die im Klagefalle zu erwartenden Anwaltskosten durchaus ein Druckmittel darstellen, welches diesen zweimal &amp;uuml;berlegen l&amp;auml;sst, ob er die Angelegenheit nicht lieber im Wege einer au&amp;szlig;ergerichtlichen Ausgleichszahlung erledigen sollte.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;p&gt;&lt;br /&gt;StellaAwards &amp;ndash; eine nach Stella Liebeck benannte Seite, die j&amp;auml;hrlich besonders &amp;uuml;berzogene Schadensersatzklagen pr&amp;auml;miert:&lt;br /&gt;http://www.stellaawards.com/&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Informationen zu den &amp;bdquo;punitive damages&amp;ldquo;:&lt;br /&gt;http://en.wikipedia.org/wiki/Punitive_damages#United_States)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine &amp;Uuml;bersicht zum Diskussionsstand hinsichtlich der amerikanischen "tort reform":&amp;nbsp;&lt;br /&gt;http://en.wikipedia.org/wiki/Tort_reform&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein Artikel zum Thema tort reform:&lt;br /&gt;http://www.philalawyer.net/archives/shysterproofing.phtml&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hintergr&amp;uuml;nde zur &amp;sbquo;Katze in der Mikrowelle&amp;rsquo;:&lt;br /&gt;http://www.snopes.com/legal/legal.asp&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hintergr&amp;uuml;nde zu verschiedenen Urban Legends aus dem Bereich der Schadensersatzklagen:&lt;br /&gt;http://www.snopes.com/legal/lawsuits.asp&lt;/p&gt;</body>
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    <text-excerpt>&lt;p&gt;2,86 Millionen $ f&amp;uuml;r zu hei&amp;szlig; servierten Kaffee; 65 Millionen $ f&amp;uuml;r ein Paar bei der W&amp;auml;sche verlorene Hosen. Es hat wohl fast jeder schon einmal mit einem Gef&amp;uuml;hl der gerechten Emp&amp;ouml;rung von solchen und &amp;auml;hnlich &amp;uuml;berzogenen Schadensersatzklagen geh&amp;ouml;rt, die, so scheint es, vor allem die amerikanischen Gerichte besch&amp;auml;ftigt halten. Doch wie erkl&amp;auml;rt sich die seltsame Klagewut unserer Freunde aus &amp;Uuml;bersee, und kann es etwa sein, dass solch aberwitzigen Begehren am Ende stattgegeben wird? Hintergr&amp;uuml;nde und rechtliche Zusammenh&amp;auml;nge des amerikanischen Schadensersatzsystems erkl&amp;auml;rt dieser Artikel.&lt;/p&gt;</text-excerpt>
    <title>Der teuerste Kaffee der Welt</title>
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    <body>&lt;p style="text-align: justify;"&gt;Eine der ersten Lebensweisheiten, die frisch immatrikulierte Studenten der Rechtswissenschaften lernen, lautet: "Vier gewinnt!" - eine Anspielung zum Einen auf das allseits beliebte Gesellschaftsspiel, zum anderen auf die Mindestzahl an Punkten, die man in einer juristischen Klausur, Hausarbeit, Seminararbeit oder m&amp;uuml;ndlichen Pr&amp;uuml;fung zum Bestehen braucht. 4 Punkte: Das h&amp;ouml;rt sich einfach an, immerhin liegt die Obergrenze der Notenskala bei 18; man muss also nicht mal 25% der theoretisch m&amp;ouml;glichen Bestleistung bringen, um durchzukommen. Es verwundert schon ein wenig, dass ein Fach, dessen Abg&amp;auml;nger sp&amp;auml;ter einmal recht verantwortungsvolle Positionen und &amp;Auml;mter bekleiden sollen, die Latte so niedrig h&amp;auml;ngt -- wer zu Schulzeiten im Schnitt 4 Punkte (entsprechend einer 4 Minus) erreichte, der blieb schlie&amp;szlig;lich sitzen, und da lag das Maximum sogar blo&amp;szlig; bei 15.&amp;nbsp;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ist Jura also wirklich kindisch einfach, machen die Studierenden zu Unrecht ein solches Buhei um ihre Staatsexamina? Keineswegs. Denn wer die Ma&amp;szlig;st&amp;auml;be der Gymnasien oder anderer Studieng&amp;auml;nge an die Notenvergabe im Jurastudium anlegen wollte, der w&amp;uuml;rde tun, was gemeinhin gerade Juristen gern vorgeworfen wird: Mit zweierlei Ma&amp;szlig; messen. Tats&amp;auml;chlich ist n&amp;auml;mlich die Notenvergabe in Jura um ein Vielfaches strenger als in jedem anderen Fach; eine historische Tradition, deren urspr&amp;uuml;ngliche Gr&amp;uuml;nde umstritten sind, die sich aber l&amp;auml;ngst als Norm etabliert hat, und - zumindest bisher - allen Reformbestrebungen standh&amp;auml;lt. Ob diese Eigenheit nun auf ein "besonderes Erfordernis rechtsstaatlicher Sicherheit bei der Juristenausbildung" oder auf eine kleinkariert-missg&amp;uuml;nstige Grundhaltung der Korrektoren zur&amp;uuml;ckgeht, ist eine Frage, die von Pr&amp;uuml;fern und Pr&amp;uuml;flingen recht unterschiedlich beantwortet werden d&amp;uuml;rfte. Fest steht jedenfalls, dass die meisten Abiturienten mit passablen oder guten Schulnoten sich mit Studienbeginn auf einige herbe Entt&amp;auml;uschungen einzurichten haben; der Klassenprimus, der seine Erstsemesterklausuren mit siegessicherem L&amp;auml;cheln einreicht wird sich schnell daran gew&amp;ouml;hnen m&amp;uuml;ssen, dass die Zeiten der "guts" und "sehr guts" f&amp;uuml;r ihn vorbei sind, und er auch f&amp;uuml;r das "voll befriedigend" wird k&amp;auml;mpfen m&amp;uuml;ssen.&amp;nbsp;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Tats&amp;auml;chlich gelten die obersten 3 Punktwerte - 16, 17, 18 - in Jura als praktisch unerreichbar. In einzelnen Klausuren m&amp;ouml;gen solche Traumresultate mal denkbar sein, aber als Abschlussnote im Examen sind sie einer wirklich winzigen Minderheit vorbehalten: In Bayern etwa schlo&amp;szlig; eine Studentin namens Sonja Pelikan im Jahre 2004 ihr erstes Examen mit einem Schnitt von 16,08 Punkten ab; seit 21 Jahren das beste, im Freistaate erzielte Ergebnis. Immerhin: Ein "sehr gut" hat man im Examen bereits ab 14 Punkten, da die Zuordnung von Punktzahl zu Notenbezeichnung hier nach einem anderen Schl&amp;uuml;ssel erfolgt als bei den einzelnen Klausuren. Das &amp;auml;ndert allerdings nichts daran, dass durchschnittlich trotzdem weniger als 1% aller Absolventen es in diesen Bereich schaffen. Und auch mit den "guten" Examina (11,5-13,99 Punkte) gehen die Pr&amp;uuml;fungs&amp;auml;mter nicht gerade verschwenderisch um: Im Schnitt erreichen meist 2-3% der Absolventen diese Werte. &amp;Uuml;beraus zufrieden kann daher sein, wer mit 9-11,49 Punkten ein "vollbefriedigend" landet, und damit zu den obersten ca. 15% jedes Jahrgangs z&amp;auml;hlt. Das Gros der Studenten muss sich hingegen mit einem "befriedigend" (6,5-8,99 Punkte; erreicht von ca. 20-30% jedes Jahrgangs) oder einem "ausreichend" (4-6,49 Punkte; erreicht von ca. 35-40% jedes Jahrgangs) zufrieden geben. Insbesondere letzteres gilt angesichts eines mit Juristen &amp;uuml;bers&amp;auml;ttigten Arbeitsmarktes zwar als Garant f&amp;uuml;r einen Job mit den Gehaltschancen einer besseren Putzfrau; die ca. 25-30% der Studenten, die im ersten Anlauf das Examen &amp;uuml;berhaupt nicht bestehen, w&amp;auml;ren f&amp;uuml;r ein entsprechendes Ergebnis sicher dennoch dankbar. Die Zahl jener, die auch im zweiten Anlauf durch's Examen fallen, ist zwar mit knappen 10% deutlich geringer; zum einen aber l&amp;auml;sst dieser Wert jene au&amp;szlig;er Betracht, die sich aus Angst, Frustration, Burn-Out, etc gar nicht erst zum zweiten Versuch anmelden; zum anderen sind 10% noch immer eine stattliche Zahl, wenn man bedenkt, dass diese (ehemaligen) Studenten nun ca. 5 Jahre vollkommen sinnlos vertan haben: Sie haben keinerlei Abschluss und sind nach zweimaligem Nichtbestehen f&amp;uuml;r das Examen gesperrt - im gesamten Bundesgebiet und auf alle Zeit.&lt;br /&gt; &lt;!-- BEGINN des zanox-affiliate HTML-Code --&gt; &lt;!-- ( Der HTML-Code darf im Sinne der einwandfreien Funktionalit&amp;auml;t nicht ver&amp;auml;ndert werden! ) --&gt; &lt;a href="http://ad.zanox.com/ppc/?12143946C1089252870T"&gt;&lt;img src="http://ad.zanox.com/ppv/?12143946C1089252870" border="0" alt="beck-shop.de" hspace="1" width="468" height="60" align="bottom" /&gt;&lt;/a&gt; &lt;!-- ENDE des zanox-affiliate HTML-Code --&gt; &lt;br /&gt;Angesichts dieser Werte d&amp;uuml;rfte schnell klar sein, dass es mit den vermeintlich laxen Bestehenskriterien in Jura nicht weit her ist; ja, dass sich auch hinter einem popelig klingenden "ausreichend" jede Menge Blut, Schwei&amp;szlig; und Tr&amp;auml;nen verbergen k&amp;ouml;nnen. Doch das strenge Vergabesystem ist nicht der einzige Gesichtspunkt, unter welchem sich juristische Examensnoten gegen&amp;uuml;ber den Abschlussnoten anderer F&amp;auml;cher unterscheiden. Ein weiteres Charakteristikum der Examina ist vielmehr ihre ma&amp;szlig;gebliche, ja, ihre quasi allesentscheidende Bedeutung f&amp;uuml;r die zuk&amp;uuml;nftigen Berufsaussichten der Absolventen. Nat&amp;uuml;rlich steigen und sinken die Gehaltserwartungen auch unter Physikern, Psychologen und Germanisten mit der H&amp;ouml;he ihrer Noten, aber schlechte Ergebnisse lassen sich unter den Abg&amp;auml;ngern dieser Fachrichtungen weitaus besser kompensieren -- z.B. durch Zusatzqualifikationen, Praktika, etc. Und selbst wenn der Berufseinstieg auf Grund eines eher durchwachsenen Diploms unter erschwerten Bedingungen erfolgt, so kann man sein Talent doch in der Praxis unter Beweis stellen und, entsprechende berufliche Leistungen vorausgesetzt, in beliebig hohe R&amp;auml;nge aufsteigen. Die Relevanz der eigenen Abschlussnote r&amp;uuml;ckt dabei mit der Zeit immer st&amp;auml;rker in den Hintergrund; der eigene Platz in der Nahrungskette des Arbeitsmarktes wird immer mehr durch die im Beruf errungenen Verdienste bestimmt.&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: justify;"&gt;Nicht so bei Jura: Die Noten des ersten und des zweiten Examens ergeben gemeinsam die magische Zahl, anhand derer der fertige Jurist in ein festgefahrenes Kastensystem sp&amp;auml;terer Over- und Underachiever eingeordnet wird. Wer zwei "vollbefriedigend" oder besser hat, dem ist ein hohes f&amp;uuml;nfstelliges Einstiegsgehalt garantiert; kommt noch ein Dr. Titel oder LL.M. dazu, so verdient man auch im ersten Jahr schon sechstellig. Unterhalb der 9-Punkte-Grenze kommt man jedoch so gut wie gar nicht, und, wenn doch, nur unter Dokumentation besonderer Qualifikationen und zu meist schlechteren Bedingungen bei einer der renommierten Gro&amp;szlig;kanzleien unter. Wer unterhalb von 8 Punkten rangiert, dem bleiben die Tore der Cliffords, Cravaths und Hengelers dieser Welt auch dann noch verschlossen, wenn er nebenbei 5 Sprachen spricht und eine Troph&amp;auml;ensammlung an LL.M.s, Summer School Zertifikaten und Moot Court Pr&amp;auml;mierungen an der Wand h&amp;auml;ngen hat. Auch ein "Hocharbeiten" ist nur sehr begrenzt m&amp;ouml;glich -- wer 5 Jahre lang in einer kleinen oder mittelst&amp;auml;ndischen Kanzlei geackert hat, der wird f&amp;uuml;r die Big Players im Anwaltsgewerbe dadurch nicht unbedingt interessanter; die decken ihren &amp;uuml;berschaubaren Personalbedarf weiterhin lieber bei den Top-Absolventen des aktuellen Jahrgangs. Die Horden der "befriedigenden" und "ausreichenden" Juristen rotten sich also &amp;uuml;berwiegend in kleineren Anwaltsklitschen zusammen, in denen sie zwar etwas humanere Arbeitszeiten genie&amp;szlig;en als die Asociates der Gro&amp;szlig;kanzleien (d.h. ca. 45-50 statt 60-80 Stunden pro Woche), daf&amp;uuml;r aber auch nur einen Bruchteil des Gehalts verdienen: Als Einsteiger - d.h. meist mit Ende 20 - im Durchschnitt 35.000 Euro j&amp;auml;hrlich, wobei durchaus auch Geh&amp;auml;lter von 20.000 oder weniger vorkommen. Und auch abseits des Anwaltsberufes setzen sich die Grenzmauern des juristischen St&amp;auml;ndesystems erbarmungslos fort: Nominell hat zwar jeder examinierte Jurist die "Bef&amp;auml;higung zum Richteramt" - de facto ist Voraussetzung f&amp;uuml;r eine Erhebung in eben dieses Amt in den meisten Bundesl&amp;auml;ndern aber was? Genau: 2x vollbefriedigend im Examen. Wer schlie&amp;szlig;lich meint, gleich an der Universit&amp;auml;t zu bleiben, eine Disseration zu schreiben und sich sp&amp;auml;ter um die juristische Lehre verdient zu machen, dem steht die gleiche Entt&amp;auml;uschung ins Haus: Die Promotionsordnungen der allermeisten Fakult&amp;auml;ten setzen mindestens ein "vollbefriedigendes" Examen voraus; manchen gen&amp;uuml;gt ein einfaches befriedigend, erg&amp;auml;nzt um ein "sehr gut" in der Seminarsnote. Kurzum: Sowohl berufliche Perspektive, als auch akademische Weiterbildungsm&amp;ouml;glichkeiten und Chancen auf den Staatsdienst werden durch die Examensnote nicht blo&amp;szlig; beeinflusst, sondern in Stein gemei&amp;szlig;elt - ein in dieser Radikalit&amp;auml;t wohl einmaliger Zustand.&lt;br /&gt;&lt;!-- BEGIN PARTNER PROGRAM - DO NOT CHANGE THE PARAMETERS OF THE HYPERLINK --&gt; &lt;a href="http://partners.webmasterplan.com/click.asp?ref=488727&amp;amp;site=2708&amp;amp;type=b84&amp;amp;bnb=84" target="_blank"&gt; &lt;img src="http://banners.webmasterplan.com/view.asp?ref=488727&amp;amp;site=2708&amp;amp;b=84" border="0" alt="janolaw RECHTSFLATRATE" width="468" height="55" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt; &lt;!-- END PARTNER PROGRAM --&gt;&lt;br /&gt;In Anbetracht des strengen Benotungsma&amp;szlig;stabes einerseits und der sp&amp;auml;teren Bedeutung der Abschlussnote andererseits, kann es kaum verwundern, dass viele Juristen mit weichen Knien ins Examen gehen. Die innere Anspannung wird nicht unbedingt dadurch gelindert, dass die Entscheidung &amp;uuml;ber die eigene berufliche Zukunft sich - vom Schwerpunktbereich einmal abgesehen - auf 6 Klausuren und eine m&amp;uuml;ndliche Pr&amp;uuml;fung verdichtet. Die gesamten, w&amp;auml;hrend des Studiums erbrachten Leistungen: Kleine Scheine, gro&amp;szlig;e Scheine, Seminarscheine, Referate, &amp;Uuml;bungen, Hausarbeiten, etc... sind nun v&amp;ouml;llig bedeutungslos. Sie finden in die Examensnote keinen Eingang, sind den Korrektoren nicht einmal bekannt. Ihr einziger Sinn besteht darin, dem Studenten &amp;uuml;berhaupt die Anmeldung zum Staatsexamen zu erm&amp;ouml;glichen; ist das geschafft, so kann man die alten Leistungsnachweise getrost den Flammen &amp;uuml;berantworten. Denn im Examen gilt es nun, das aufgestaute Wissen der letzten 4 Jahre im Zeitraffer abzuspielen: 6 Klausuren und eine m&amp;uuml;ndliche Pr&amp;uuml;fung - das sind insgesamt ca. 35 Stunden, an denen sich die ca. 35.000 Stunden (= 4 Jahre) des Studiums messen lassen m&amp;uuml;ssen. F&amp;uuml;r viele werden sie zur Zerreisprobe: Nervenzusammenbr&amp;uuml;che und Heulkr&amp;auml;mpfe auf den Toiletten der Pr&amp;uuml;fungs&amp;auml;mter sind keine Seltenheit.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Nat&amp;uuml;rlich gibt es zahlreiche kritische Stimmen - sowohl gegen&amp;uuml;ber dem Ma&amp;szlig;stab der Benotung, als auch der Verdichtung der Examensnote auf eine sehr geringe Zahl von Pr&amp;uuml;fungsleistungen. Letztere haben in den letzten Jahren insofern Erfolg gehabt, als mittlerweile der universit&amp;auml;re, &amp;uuml;ber einen Zeitraum von einem Jahr abgehaltene Schwerpunktbereich, zu 30% ins Examen eingeht. Ob man den Studenten damit allerdings wirklich einen Gefallen getan hat, steht zu bezweifeln: Der Schwerpunktbereich flie&amp;szlig;t zwar offiziell in die Examensnote ein, wird aber auch separat von der im staatlichen Pr&amp;uuml;fungsverfahren erzielten Note ausgewiesen. Da nun die praktische Umsetzung der Schwerpunktbereiche ein absolutes Desaster ist (an manchen Universit&amp;auml;ten sind 9 Punkte auf einmal die schlechteste Note, die im Schwerpunktbereich vorkommt; an anderen wird der traditionell strenge Bewertungsma&amp;szlig;stab weiter beibehalten), werden die dort erzielten Ergebnisse von den meisten Personalabteilungen schlechthin ignoriert. Was wirklich z&amp;auml;hlt, da sind sich fast alle einig, das ist heutzutage nicht mehr die Examensnote, sondern die Note im staatlichen Teil des Examens, da hier - wenigstens halbwegs - Vergleichbarkeit der Ergebnisse gew&amp;auml;hrleistet ist. Da nun aber seit der Einf&amp;uuml;hrung der Schwerpunktbereiche die im staatlichen Teil zu erbringenden Pr&amp;uuml;fungsleistungen reduziert wurden (fr&amp;uuml;her schrieb man 7 Klausuren und hatte zus&amp;auml;tzlich zur m&amp;uuml;ndlichen Pr&amp;uuml;fung noch eine Hausarbeit anzufertigen), ist die relative Bedeutung der einzelnen Pr&amp;uuml;fungsleistungen im staatlichen Teil des Examens sogar noch gestiegen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bei aller unterschwelligen bzw ausdr&amp;uuml;cklichen Kritik dieses Artikels gegen&amp;uuml;ber der deutschen Juristenausbildung sollte aber eines nicht unerw&amp;auml;hnt bleiben: Sie gilt gemeinhin als eine der besten der Welt; deutsche Juristen genie&amp;szlig;en international hohes Ansehen und haben bei entsprechenden Zusatzkenntnissen bzw deutschem Bezug relativ gute Chancen, im Ausland angestellt zu werden. Nennenswerte &amp;Auml;nderungen im System der juristischen Ausbildung werden m&amp;ouml;glicherweise durch die Umsetzung des Bologna-Prozesses entstehen, der an sich eine Umstellung s&amp;auml;mtlicher Studieng&amp;auml;nge auf das Bachelor/Master-System vorsieht; in anderen Fachbereichen ist dies ja auch schon weitestgehend erfolgt, wohingegen Jura sich insofern bisher als reformresistent erwiesen hat. Unterschiedlichste Modelle ob und wie die beiden Einheits-Abschl&amp;uuml;sse sich in das juristische Lehrmodell verfrachten lassen werden derzeit hei&amp;szlig; diskutiert; ein bundesweites Ergebnis der Debatte und dessen praktische Umsetzung sind jedoch noch nicht in Sicht.&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;p&gt;&lt;br /&gt; &lt;!-- BEGIN PARTNER PROGRAM - DO NOT CHANGE THE PARAMETERS OF THE HYPERLINK --&gt; &lt;a href="http://partners.webmasterplan.com/click.asp?ref=488727&amp;amp;site=5334&amp;amp;type=b37&amp;amp;bnb=37" target="_blank"&gt; &lt;img src="http://banners.webmasterplan.com/view.asp?ref=488727&amp;amp;site=5334&amp;amp;b=37" border="0" alt="FORMBLITZ- Vertr&amp;auml;ge Vorlagen &amp;amp; Ratgeber downloaden" width="468" height="60" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt; &lt;!-- END PARTNER PROGRAM --&gt; &lt;br /&gt;- Ein Interview mit der 16-Punkte-Juristin Sonja Pelikan:&lt;br /&gt;http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/68/337915/text/&lt;br /&gt;- Eine &amp;Uuml;bersicht &amp;uuml;ber die Examensergebnisse der letzten Jahre im Bundesland NRW:&lt;br /&gt;http://www.justiz.nrw.de/JM/landesjustizpruefungsamt/statistiken/1_jur/index.php&lt;br /&gt;- Ein Artikel zum juristischen Notensysten aus dem Hamburger &amp;bdquo;Jura Magazin&amp;ldquo;:&lt;br /&gt;http://studium.jura.uni-hamburg.de/magazin/index.php?ausgabe=200509&lt;br /&gt;- Ein Artikel von SPON zum Thema juristischer Notenvergabe:&lt;br /&gt;http://www.spiegel.de/spiegelspecial/0,1518,479180,00.html&lt;br /&gt;- Ein Artikel &amp;uuml;ber Berufschancen f&amp;uuml;r Juristen beim Manager Magazin:&lt;br /&gt;http://www.manager-magazin.de/koepfe/karriere/0,2828,500269,00.html&lt;br /&gt;- Eine Seite, die unterschiedliche Ans&amp;auml;tze zur Reform der Juristenausbildung pr&amp;auml;sentiert:&lt;br /&gt;http://www.reform-der-juristenausbildung.de/&lt;/p&gt;</body>
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    <text-excerpt>&lt;p&gt;4 von 18 m&amp;ouml;glichen Punkten; so bescheiden ist die Zahl, die deutsche Jurastudenten erreichen m&amp;uuml;ssen, um sp&amp;auml;ter &amp;uuml;ber Recht und Unrecht entscheiden zu d&amp;uuml;rfen. Angesichts dessen wirkt es um so verbl&amp;uuml;ffender, dass vielfach &amp;uuml;ber die schweren Pr&amp;uuml;fungen und den hohen Notenstress geklagt wird. Eine &amp;Uuml;bersicht &amp;uuml;ber die Eigenheiten juristischer Notenvergabe, ihre Bedeutsamkeit f&amp;uuml;r die Karrierechancen der Absolventen und die Kritik am derzeitigen System bietet dieser Artikel.&lt;/p&gt;</text-excerpt>
    <title>Vier gewinnt - wirklich?</title>
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    <body>&lt;p style="text-align: justify;"&gt;In Florida d&amp;uuml;rfen ledige Frauen Sonntags nicht Fallschirmspringen, in Maine ist es verboten, nachts im Freien auf einem K&amp;uuml;hlschrank zu schlafen und in Wisconsin darf ein Mann sein Gewehr nicht abfeuern, w&amp;auml;hrend seine Frau einen Orgasmus hat.&amp;nbsp;&lt;br /&gt;Fast jeder hat schon einmal Aufz&amp;auml;hlungen solcher und &amp;auml;hnlich befremdlicher Gesetze &amp;uuml;berwiegend amerikanischer Provenienz gelesen - entsprechende Listen machen in Foren und Mailinglisten die Runde und f&amp;uuml;hren meist zu verst&amp;auml;ndnislosem Kopfsch&amp;uuml;tteln der Leser. Zwar sind diese Listen lustiger Legislation meist mit dem Hinweis versehen, die genannten Normen h&amp;auml;tten nur noch historischen Wert und seien aus den entsprechenden Gesetzen entweder entfernt oder w&amp;uuml;rden zumindest nicht mehr angewendet, aber ihre schiere Existenz ist dennoch mehr als verwunderlich. Offensichtlich m&amp;uuml;ssen die Gesetzgeber vergangener Jahrhunderte sehr spezifische Vorstellungen von Recht und Unrecht gehabt haben, oder wie sonst ist es zu erkl&amp;auml;ren, dass man in Idaho nicht Forellen fischen darf, w&amp;auml;hrend man auf einer Giraffe sitzt, und die harte Hand des Gesetzes jeden Friseur in Nebraska ergreift, der sich den Verzehr roher Zwiebeln zu Schulden kommen l&amp;auml;sst? Oder ist es etwa m&amp;ouml;glich, dass diese Rechtsvorschriften gar nicht der Feder eines &amp;uuml;bereifrigen Normgebers entstammen, sondern der bunten Fantasie einiger Scherzbolde, deren ganz eigene Form von Humor im Internet eine lauffeuerartige Verbreitung erfahren hat?&lt;br /&gt;Die Wahrheit liegt, wie so oft, irgendwo in der Mitte. Einige der absonderlichen Gesetze - wie viele genau l&amp;auml;sst sich angesichts der H&amp;ouml;he der in Zirkulation befindlichen Gesamtzahl kaum sagen - sind tats&amp;auml;chlich frei erfunden. Dass der Schwindel nicht auffliegt, braucht nicht zu verwundern, denn kaum jemand macht sich die M&amp;uuml;he jedes im Internet entdeckte Kuriosum auf seine Authentizit&amp;auml;t hin zu &amp;uuml;berpr&amp;uuml;fen. Zudem wird der Mangel an Glaubw&amp;uuml;rdigkeit immerhin dadurch gemindert, dass die vermeintlich au&amp;szlig;er Kontrolle geratene Gesetzgebung gleich 2 g&amp;auml;ngige Vorurteile best&amp;auml;tigt, n&amp;auml;mlich 1. Die Amis spinnen und 2. Die Juristen spinnen. Auf der anderen Seite beg&amp;uuml;nstigt der hey-ist-ja-witzig-kennst-du-das-schon?-Faktor solcher und &amp;auml;hnlicher fun "facts" eine schnelle und gro&amp;szlig;fl&amp;auml;chige Verbreitung, wohingegen man nach entsprechenden Gegendarstellungen schon sehr gezielt suchen muss.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;!-- BEGIN PARTNER PROGRAM - DO NOT CHANGE THE PARAMETERS OF THE HYPERLINK --&gt; &lt;a href="http://partners.webmasterplan.com/click.asp?ref=488727&amp;amp;site=5334&amp;amp;type=b37&amp;amp;bnb=37" target="_blank"&gt; &lt;img src="http://banners.webmasterplan.com/view.asp?ref=488727&amp;amp;site=5334&amp;amp;b=37" border="0" alt="FORMBLITZ- Vertr&amp;auml;ge Vorlagen &amp;amp; Ratgeber downloaden" width="468" height="60" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt; &lt;!-- END PARTNER PROGRAM --&gt; &lt;br /&gt; &lt;!-- google_ad_section_start --&gt; Bei der &amp;uuml;berwiegenden Mehrheit handelt es sich allerdings gar nicht um Erfindungen neuer, sondern eher um kreative Auslegungen existierender - oftmals auch noch in Kraft befindlicher - Gesetze. So wird z.B. aus einer Rechtsvorschrift, die es allgemein verbietet, Tiere in &amp;ouml;ffentliche Geb&amp;auml;ude mitzunehmen, die Behauptung, verwitwete Frauen d&amp;uuml;rften ihren Igel nicht in einen Gerichtssaal f&amp;uuml;hren -- ein Verhalten, welches das Gesetz zwar tats&amp;auml;chlich verbietet, aber nicht expressis verbis in genau dieser Form. Ob diese sinnentstellenden Ausformulierungen ihren Ursprung nun in tats&amp;auml;chlich irgendwann mal ergangenen Urteilen haben oder beliebig ausgew&amp;auml;hlt wurden, mag von Fall zu Fall unterschiedlich sein -- die dahinter stehenden Rechtsnormen sind jedenfalls weitaus weniger spektakul&amp;auml;r als die jeweils gew&amp;auml;hlten Beispiele. &lt;!-- google_ad_section_end --&gt;&lt;br /&gt;Schlie&amp;szlig;lich gibt es noch eine dritte Kategorie: Gesetze, die weder erfunden noch vom Abstrakten ins Konkrete abgeleitet wurden, sondern tats&amp;auml;chlich bereits in ihrem urspr&amp;uuml;nglichen Wortlaut unbegreifliche Dinge anordnen: So etwa ein englischer Paragraph, der es verbietet, an Weihnachten "mince pies" (mit einer s&amp;uuml;&amp;szlig;en Fruchtmasse gef&amp;uuml;llte Pasteten) zu essen, oder ein anderer, der es gestattet, nach Einbruch der Dunkelheit jeden Schotten innerhalb der Stadtmauern von York mit Pfeil und Bogen zu t&amp;ouml;ten. Solche Normen stellen historische Kuriosit&amp;auml;ten dar, die aus einer zu fr&amp;uuml;heren Zeiten m&amp;ouml;glicherweise nachvollziehbaren Motivation heraus erlassen wurden, in der heutigen Welt aber reichlich absurd anmuten. So wurde die Stadt York im Mittelalter mehrfach von Schotten gest&amp;uuml;rmt, und das Verbot von "mince pies" durch den puritanischen Oliver Cromwell war Produkt seiner Abneigung gegen eine Zelebration des Weihnachtsfestes, die seiner Meinung nach zu ausschweifend und an weltlichen Gen&amp;uuml;ssen orientiert war. Auch in deutschen Landen trifft man bisweilen noch auf historisch &amp;uuml;berholte, aber nie &amp;nbsp;&amp;uuml;berarbeitete Gesetzgebung: Die Verfassung des Landes Hessen sieht in Art. 21 Abs. 1 S. 2 beispielsweise noch die Todesstrafe vor. Die Vorschrift wird nat&amp;uuml;rlich durch h&amp;ouml;herrangiges Bundesrecht verdr&amp;auml;ngt; ihre schiere Existenz mag dennoch das Moralempfinden des einen oder anderen in Rebellion versetzen.&lt;br /&gt;Um solche und &amp;auml;hnliche legislative Altlasten zu bew&amp;auml;ltigen, werden &amp;uuml;blicherweise Komissionen eingesetzt, die f&amp;uuml;r die Ausserkraftsetzung historisch &amp;uuml;berfl&amp;uuml;ssig gewordener Normen zust&amp;auml;ndig sind; allein in England sind bereits &amp;uuml;ber 2000 Paragraphen solchen Entschlackungsma&amp;szlig;nahmen zum Opfer gefallen. Da dieser Prozess aber einiges an b&amp;uuml;rokratischem Aufwand notwendig macht und buchst&amp;auml;blich reine Makulatur ist - schlie&amp;szlig;lich sind die betreffenden Normen weitestgehend unbekannt und w&amp;uuml;rden von einem Richter ohnehin nicht angewendet werden - wird er nicht &amp;uuml;berall auf der Welt mit besonderer Eile betrieben. Einige Gesetze fr&amp;uuml;herer Jahrhunderte haben somit - zumindest formell - auch heute noch Rechtskraft. Die USA - vermeintlich weltweit f&amp;uuml;hrend unter den Emittenten eigenartiger Rechtsvorschriften - d&amp;uuml;rften zu dieser dritten Kategorie &amp;uuml;brigens einen eher geringen Beitrag leisten: Als relativ junge Nation hatten sie einfach noch nicht so viel Zeit, ihre eigenen Gesetze historisch zu &amp;uuml;berholen.&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: justify;"&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;p&gt;&lt;!-- zanox AdServer code start--&gt;
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&lt;p style="text-align: justify;"&gt;&lt;br /&gt;Quellen:&lt;br /&gt;- Art. 21 der hessischen Landesverfassung, welcher die Todesstrafe vorsieht:&lt;br /&gt;http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/10_1verfassung/10-1-verfass/paragraphen/para21.htm&lt;br /&gt;- Ein gro&amp;szlig;er Index seltsamer Gesetze, vielfach mit Gegen&amp;uuml;berstellung zum echten Wortlaut der jeweiligen Norm:&lt;br /&gt;http://www.dumblaws.com/index.php&amp;nbsp;&lt;br /&gt;- Ein deutsches Pendant:&lt;br /&gt;http://www.unmoralische.de/law.htm&lt;br /&gt;- Eine "Top 25" Liste seltsamer Gesetze von Times Online:&lt;br /&gt;http://business.timesonline.co.uk/tol/business/law/article2251280.ece&amp;nbsp;&lt;br /&gt;- Umfrageergebnisse zu seltsamen Gesetzen in England auf BBC:&lt;br /&gt;http://news.bbc.co.uk/1/hi/uk/7081038.stm&amp;nbsp;&lt;br /&gt;- Ein weiterer Artikel der BBC zu dem Thema:&lt;br /&gt;http://news.bbc.co.uk/2/hi/uk_news/wales/6204511.stm&amp;nbsp;&lt;br /&gt;- Ein Buch f&amp;uuml;r alle, die sich eingehender mit dem Thema befassen wollen:&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.amazon.de/gp/product/1843171724?ie=UTF8&amp;amp;tag=rechtinteress-21&amp;amp;linkCode=as2&amp;amp;camp=1638&amp;amp;creative=6742&amp;amp;creativeASIN=1843171724"&gt;The World's Stupidest Laws (World's Stupidest S.)&lt;/a&gt;&lt;img style="border:none !important; margin:0px !important;" src="http://www.assoc-amazon.de/e/ir?t=rechtinteress-21&amp;amp;l=as2&amp;amp;o=3&amp;amp;a=1843171724" border="0" alt="" width="1" height="1" /&gt;&lt;br /&gt;- Und noch eins:&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.amazon.de/gp/product/0749950366?ie=UTF8&amp;amp;tag=rechtinteress-21&amp;amp;linkCode=as2&amp;amp;camp=1638&amp;amp;creative=6742&amp;amp;creativeASIN=0749950366"&gt;The Strange Laws of Old England&lt;/a&gt;&lt;img style="border:none !important; margin:0px !important;" src="http://www.assoc-amazon.de/e/ir?t=rechtinteress-21&amp;amp;l=as2&amp;amp;o=3&amp;amp;a=0749950366" border="0" alt="" width="1" height="1" /&gt;&lt;br /&gt;- Cromwell und Weihnachten&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.olivercromwell.org/faqs4.htm"&gt;http://www.olivercromwell.org/faqs4.htm&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: justify;"&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;</body>
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    <text-excerpt>&lt;p&gt;In Nebraska ist es verboten, in der &amp;Ouml;ffentlichkeit zu niessen. Ebenso macht sich strafbar, wer in Tennessee Fische mit einem Lasso f&amp;auml;ngt oder in seinem kalifornischen Hotelzimmer eine Orange sch&amp;auml;lt. Listen solcher und &amp;auml;hnlicher Gesetze haarstr&amp;auml;ubenden Inhalts erfreuen sich im Internet gro&amp;szlig;er Beliebtheit. Doch wie kommt es zu dieser au&amp;szlig;ergew&amp;ouml;hnlichen Gesetzgebung? Oder handelt es sich dabei wom&amp;ouml;glich nur um humorvoll ersonnene F&amp;auml;lschungen? Auf Entstehung, Hintergr&amp;uuml;nde und Authentizit&amp;auml;t der vielfach unglaublichen Paragraphen geht dieser Beitrag ein.&lt;/p&gt;</text-excerpt>
    <title>Von Schrotflinten, Orgasmen und toten Walen</title>
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    <body>&lt;p style="text-align: justify;"&gt;Jura ist kompliziert, das weiss jeder. Die Ausbildung ist mit ihren ca. 7 Jahren bis zum zweiten Staatsexamen eine der l&amp;auml;ngsten &amp;uuml;berhaupt, die juristischen Bibliotheken voll mit ledergebundenen Sammelb&amp;auml;nden, jeder meist &amp;uuml;ber 1000 Seiten lang, dutzende, wenn nicht hunderte B&amp;auml;nde in einer Serie und hunderte Serien in jeder Bibliothek. Deutsche Gesetze sind Paragraphenreihungen im Backsteinformat und in der Formulierung einerseits so altert&amp;uuml;mlich, andererseits so b&amp;uuml;rokratisch-verworren, dass man selbst dann nicht schlau daraus w&amp;uuml;rde, wenn man w&amp;uuml;sste, an welcher Stelle man sie aufschlagen muss. Daher &amp;uuml;berl&amp;auml;sst man die Exegese dieser kryptischen Regelwerke den Richtern und Anw&amp;auml;lten, die, im schwarzen Talar gekleidet, hinter den schweren Eichent&amp;uuml;ren altehrw&amp;uuml;rdiger Gerichtss&amp;auml;le, den arkanen Prozess der Rechtsfindung nach einem strengen Ritus betreiben. Die Besch&amp;auml;ftigung eines Anwalts ist sowohl zeitaufw&amp;auml;ndig als auch teuer, wird dem Rechtssuchenden aber in praktisch jedem Fall dringend nahegelegt, da sein eigener, mickriger Verstand nicht ausreicht um die rechtliche Komplexit&amp;auml;t eines gescheiterten Br&amp;ouml;tchenkaufs auch nur ansatzweise zu erfassen, geschweige denn die Sache vor dem in majest&amp;auml;tischen H&amp;ouml;hen thronenden Richter &amp;uuml;berzeugend zu argumentieren. F&amp;uuml;r Streitigkeiten jenseits einer gewissen, relativ schnell erreichten Bedeutsamkeitsschwelle besteht ohnehin Anwaltszwang, so dass dem B&amp;uuml;rger nichts anderes &amp;uuml;brig bleibt als das Tuch aus der Hand zu geben und staunenden Blickes zu verfolgen, wie sich das eigene, eigentlich doch so simple Begehren unter der Feder des rechtlichen Vertreters zu einem Konglomerat langgezogener S&amp;auml;tze, unbekannter Ausdr&amp;uuml;cke und zahlloser Paragraphen wandelt. Und weil der ganze Prozess so elendig lang, teuer und im Ausgang ungewiss ist, weil "Recht haben" und "Recht bekommen" einander keineswegs bedingen, weil der klare Pfad zwischen Recht und Unrecht vom deutschen Staat in einen kafkaesquen Irrgarten byzantiner Komplexit&amp;auml;t verwandelt wurde, ist der Geltendmachung eigener Rechte stets eine Kosten-Nutzen-Rechnung zwischen dem enormen Aufwand einerseits und dem wirtschaftlichen Interessen an einem gerichtlichen Obsiegen andererseits voranzuschicken. Ja, jeder weiss es: Jura ist kompliziert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Und noch etwas weiss jeder, oder glaubt es wenigstens zu wissen: Jura ist unn&amp;ouml;tig kompliziert. &amp;lt;Total&amp;gt; unn&amp;ouml;tig kompliziert. Der deutsche Gesetzgeber ist regelungss&amp;uuml;chtig und erst zufrieden, wenn niemand in diesem Land mehr einen fahren lassen kann, ohne sich einer Springflut von Anspr&amp;uuml;chen zwischen K&amp;ouml;rperverletzung, Erregung &amp;ouml;ffentlichen &amp;Auml;rgernisses und Freisetzung toxischer Gase ausgesetzt zu sehen. Ein (Un)rechtsgef&amp;uuml;hl hat man doch schlie&amp;szlig;lich von Geburt an, und dieses auf einen Nenner zu bringen und gesetzlich zu kodifizieren kann unm&amp;ouml;glich die Schaffung eines so aberwitzig komplexen (und in regelm&amp;auml;&amp;szlig;igen Abst&amp;auml;nden eklatante Fehlurteile produzierenden) Apparates wie der deutschen Justiz erfordern.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt; Die in den obigen Zeilen &amp;uuml;berspitzt zum Ausdruck gebrachte und tats&amp;auml;chlich vielfach empfundene Frustration gegen&amp;uuml;ber dem Wirrwarr deutscher Gesetze ist durchaus nachvollziehbar. Ein Urteil zu erwirken (und, noch viel schlimmer, zu vollstrecken) ist selbst bei v&amp;ouml;llig eindeutiger Rechtslage buchst&amp;auml;blich ein m&amp;uuml;hseliger Prozess und f&amp;uuml;hrt in der Tat bisweilen zu wenig nachvollziehbaren oder gerecht wirkenden Ergebnissen. Was im Folgenden unternommen werden soll ist der Versuch, die Gr&amp;uuml;nde daf&amp;uuml;r aufzuzeigen, dass deutsches Recht eine f&amp;uuml;r den Laien so schwer durchdringbare Materie darstellt. Der Vorwurf, Rechtspfleger, Justizbeamte und Politiker w&amp;uuml;rden gemeinsame Sache machen, indem sie das Recht unn&amp;ouml;tig verkomplizieren und sich dadurch gegenseitig ihre (hochbezahlten) Arbeitspl&amp;auml;tze sichern, wird als Erkl&amp;auml;rungsmodell der flacheren G&amp;uuml;teklasse nat&amp;uuml;rlich schnell gemacht.&lt;br /&gt;Im Kleinen mag das auch stimmen - jedenfalls l&amp;auml;sst sich in der juristischen Fachliteratur nicht selten eine Liebe zur feinzisellierten dogmatischen Zerdr&amp;ouml;selung irgendwelcher aberwitziger Einzelfragen beobachten, die zur Aufbl&amp;auml;hung des Gesamtstandes an schwer verst&amp;auml;ndlichen juristischen Meinungsstreitigkeiten sehr viel mehr beitr&amp;auml;gt als zur praktischen Rechtsfindung des B&amp;uuml;rgers vor Gericht. Aber man wird der Sache keineswegs gerecht, wenn man den Umstand, dass der gr&amp;ouml;&amp;szlig;te Kommentar zum BGB in seiner Basisfassung rund 55.000 Seiten hat allein oder &amp;uuml;berwiegend einer Vorliebe alternder  M&amp;auml;nner f&amp;uuml;r dogmatische Spitzfindigkeiten zuschreibt. Die ern&amp;uuml;chternde und jeder Stammtischdebatte die Grundlage raubende Wahrheit lautet  vielmehr: Recht ist so kompliziert, weil es so kompliziert sein muss. Das mag nicht auf Anhieb einleuchten und es ist sicher nicht befriedigend, aber das deutsche Recht ist nicht komplexer als die Anzahl unterschiedlicher Lebenssachverhalte, die es beurteilen und einem (gerechten) Ergebnis zuf&amp;uuml;hren muss.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Genau das - die Menge unterschiedlicher zu beurteilender Sachverhalte als Grundlage f&amp;uuml;r die Komplexit&amp;auml;t des Rechts - ist wohl der Punkt, der gemeinhin dramatisch untersch&amp;auml;tzt wird. Es besteht die Vorstellung, dass es einen abschlie&amp;szlig;enden und auch nicht allzu umfassenden Katalog an Materien geben m&amp;uuml;sse, mit denen sich das Recht auseinander zu setzen hat. Strafrecht: K&amp;ouml;rperverletzung, Diebstahl, Mord, Vergewaltigung, Betrug. Zivilrecht: Mietvertrag, Kaufvertrag, Arbeitsvertrag. Innerhalb dieser Materien m&amp;uuml;sse es wiederum eine relativ &amp;uuml;berschaubare Zahl von denkbaren Geschehnissen geben: Diebstahl eines Lutschers oder eines Autos, Mord aus Planung oder im Affekt, Mieter zahlt nicht, gekaufte Ware ist kaputt, etc. Nat&amp;uuml;rlich ahnt man, dass die Lage bisweilen etwas schwieriger sein kann (Mieter zahlt nicht, macht aber geltend, dass die Heizung nicht funktioniert und hat au&amp;szlig;erdem eine Gegenforderung gegen Vermieter aus einem Arbeitsvertrag), aber die schier unendliche Menge und Komplexit&amp;auml;t von tats&amp;auml;chlich existierenden und vor Gericht gebrachten Sachverhalten macht sich kaum jemand wirklich bewusst (Wie w&amp;auml;re es z.B. hiermit: Dieb stiehlt Bullen und verkauft sie an gutgl&amp;auml;ubigen Fleischer; dieser verarbeitet die Bullen zu Wurst und wird nun vom urspr&amp;uuml;nglichen Eigent&amp;uuml;mer auf Zahlung in Anspruch genommen (bghz 55, 176), oder hiermit: Mann erw&amp;uuml;rgt seine Frau versehentlich beim SM-Sex, den diese ausdr&amp;uuml;cklich in dieser Form gefordert hatte (BGHSt 49, 166)). Tats&amp;auml;chlich ist es auch schwer, sie glaubhaft zu vermitteln, ohne wahllos abstruse Fallbeispiele wie die beiden eben genannten anzuf&amp;uuml;hren. Zur Verdeutlichung folgt deshalb nun die etwas ausf&amp;uuml;hrlichere Darstellung eines einzelnen Problems, mit dem deutsche Gerichte sich oftmals haben auseinandersetzen m&amp;uuml;ssen. Es mutet simpel an, hat sich jedoch zu einem beachtlichen Meinungsstreit gemausert, im Zuge dessen aberhunderte von Seiten verfasst wurden und der somit einen kleinen, aber sp&amp;uuml;rbaren Beitrag zur Komplexit&amp;auml;t deutschen Rechts leistet:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das von mir wahllos aus der Vielzahl juristischer Fragestellungen herausgegriffene Problem befasst sich mit der Abgrenzung von Vertragsverh&amp;auml;ltnissen und Gef&amp;auml;lligkeiten. Grunds&amp;auml;tzlich unterscheidet der deutsche Gesetzgeber zwischen Situationen, in welchen 2 Parteien einen Vertrag mit einklagbaren Pflichten schlie&amp;szlig;en wollen (z.B. eine Bestellung im Restaurant) und Situationen, in denen Leistungen unverbindlich und auf rein sozialer Grundlage ohne Vertrag erbracht werden sollen (z.B. eine Einladung zum Abendessen bei Freunden).&lt;br /&gt;Solche Situationen lassen sich oft, aber nicht immer scharf von einander trennen; die Grenze verschwimmt z.B. in dem Fall, dass man einem Bekannten aus reiner, freundschaftlicher Verbundenheit heraus zusagt, ihn am Folgetag im eigenen Auto mitzunehmen. Ist das nun ein Werkvertrag mit der Pflicht, den Freund zu einer bestimmten Zeit an einen bestimmten Ort zu fahren? Wenn man &amp;uuml;ber Nacht krank wird, kann der Freund die Fahrt dann wirklich einklagen? Andererseits: Wenn man dem Versprechen nicht nachkommt, weil sich eine sch&amp;ouml;nere Besch&amp;auml;ftigungsm&amp;ouml;glichkeit ergeben hat, und der Freund deshalb zu sp&amp;auml;t zu seinem Termin - sagen wir, einem Bewerbungsgespr&amp;auml;ch - kommt, m&amp;uuml;ssten ihm dann nicht Schadensersatzanspr&amp;uuml;che zustehen? Wie ist es, wenn man jemand aus Freundschaft zusagt, ein angeknackstes Tischbein zu reparieren, dabei den Tisch aber vollst&amp;auml;ndig zerst&amp;ouml;rt? Und haftet das unselige Mitglied einer Tippgemeinschaft wirklich auf 10 Millionen Euro Schadensersatz, wenn es dummerweise ausgerechnet in der Woche den Tippschein abzugeben vergisst, in welcher die Tippgemeinschaft 6 Richtige hatte? Diese Fragen sind ersichtlich nicht einfach zu beantworten, und dementsprechend wurden in Literatur und Rechtsprechung eine Vielzahl unterschiedlicher Meinungen entwickelt, die die Unterscheidung zwischen Vertrag einerseits und blo&amp;szlig;er Gef&amp;auml;lligkeit andererseits unter anderem anhand des  Kriteriums der Entgeltlichkeit, der wirtschaftlichen Bedeutsamkeit und der Motivation des Versprechenden und Versprechungsempf&amp;auml;ngers vornehmen wollten. Teils wird auch vertreten, Gef&amp;auml;lligkeiten sollten bei wirtschaftlicher Relevanz stets als Vertr&amp;auml;ge, oder, beim fehlen solcher Relevanz, auch entgegen dem  ausdr&amp;uuml;cklichen Parteiwillen nie als Vertr&amp;auml;ge gelten. Schlie&amp;szlig;lich wird daf&amp;uuml;r pl&amp;auml;diert, Gef&amp;auml;lligkeiten als Quasi-Vertr&amp;auml;ge zu behandeln, die zwar Schutz- aber keine Leistungspflichten beinhalten, wobei dann wiederum die Frage zu beachten sei, inwiefern der Verschuldensma&amp;szlig;stab vergleichbarer, unentgeltlicher gesetzlicher Schuldverh&amp;auml;ltnisse auf die Verletzung solcher Schutzpflichten ausstrahlt. Die vom BGH gepr&amp;auml;gte Quintessenz und heute herrschende Meinung besteht, vereinfacht gesagt, &amp;uuml;brigens darin, dass sich die Frage schlicht nicht mit einer pauschalen Formel beantworten l&amp;auml;sst und der Richter stets die besonderen Umst&amp;auml;nde des Einzefalles zu ber&amp;uuml;cksichtigen habe. Wie dieses Problem - wie gesagt, eines unter tausenden - nun letztendlich behandelt wird, ist f&amp;uuml;r die Zwecke dieses Artikels auch vollkommen nebens&amp;auml;chlich. Der Punkt, den ich anhand des Beispiels zu illustrieren hoffe, ist lediglich der, dass selbst solche rechtlichen Fragen, deren zutreffende Beantwortung zun&amp;auml;chst auf der Hand zu liegen scheint ("Ja iss doch klar, ob ich mit wem nen Vertrag schlie&amp;szlig; oder dat nur einfach so mach") tats&amp;auml;chlich eine Vielzahl unterschiedlicher, durchaus sinnvoller und vertretbarer Meinungen zu Tage f&amp;ouml;rdern k&amp;ouml;nnen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt; Ersichtlich ist die hier dargestellte Frage nur eine von unendlich vielen, und der Meinungsstand wurde grob vereinfacht dargestellt. Die Vielzahl solcher Fragen und die (oft noch weitaus gr&amp;ouml;&amp;szlig;erere) Komplexit&amp;auml;t der dazu vertretenen Meinungen, f&amp;uuml;hrt indes zu 2 Problemen: Zum einen wird mit wachsender Komplexit&amp;auml;t des Sachverhalts das innere Gerechtigkeitsgef&amp;uuml;hl zu einem immer weniger verl&amp;auml;sslichen Indikator. Die Frage danach, ob der Beitritt einer UG als Komplement&amp;auml;rin ohne Gewinnbeteiligung in eine UG &amp;amp; Co KG gegen die Thesaurierungspflicht des &amp;sect;5a GmbHG verst&amp;ouml;&amp;szlig;t l&amp;auml;sst das menschliche Judiz einfach nicht besonders stark in die eine oder andere Richtung ausschlagen. Zum anderen soll die L&amp;ouml;sung all dieser Sachverhalte sich eindeutig aus dem Gesetz ergeben und bundesweit einheitlich erfolgen: Die UG kann entweder gewinnbefreite Komplement&amp;auml;rin sein oder nicht; das soll nicht ins Belieben des Richters fallen und in 5 verschiedenen Verfahren auf 5 unterschiedliche Arten beantwortet werden. Um aber die Menge und Komplexit&amp;auml;t unterschiedlicher Sachverhalte in einer Art und Weise gerichtlich zu w&amp;uuml;rdigen, die im gesamten Bundesgebiet einheitlich ist, sich zumindest ansatzweise aus dem Gesetz ergibt und daher f&amp;uuml;r den B&amp;uuml;rger jedenfalls theoretisch auch vorhersehbar ist (von "gerecht" ganz zu schweigen), bedarf es schlicht und ergreifend eines extrem komplizierten und ausgefeilten Systems. Dass ein solches System zugleich automatisch auch &amp;uuml;berladen, schwerf&amp;auml;llig, oftmals ineffizient und un&amp;uuml;bersichtlich ist, sind notwendige &amp;Uuml;bel, die sich leider nicht vermeiden lassen. Damit soll nun nicht jeder Kritik an der Komplexit&amp;auml;t deutscher Justiz eine pauschale Absage des Inhalts erteilt werden, der B&amp;uuml;rger sei nunmal leider zu beschr&amp;auml;nkt um erkennen zu k&amp;ouml;nnen, wie mannigfaltig die Probleme sind, die es zu regeln und entscheiden gilt. Nat&amp;uuml;rlich l&amp;auml;sst sich gut argumentieren, dass dieser Staat auch ohne das AgrStruktG&amp;Auml;ndG (Gesetz zur &amp;Auml;nderung des Gesetzes &amp;uuml;ber die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des K&amp;uuml;stenschutzes") oder die AGMahnVordrV&amp;Auml;ndV (Verordnung zur &amp;Auml;nderung von Vordrucken f&amp;uuml;r das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren) ganz gut funktionieren w&amp;uuml;rde; nat&amp;uuml;rlich ist so manche juristische Streitigkeit ein reines Gedankenspiel und f&amp;uuml;r die Praxis ohne jede Bedeutung. Aber selbst wenn man radikal und im Zweifel gegen den Angeklagten vorgehend alle Normen, Theorien und Rechtsfiguren wegstreichen wollte, deren Existenzberechtigung fraglich erscheint, so bliebe noch immer ein hinreichend gro&amp;szlig;er Haufen &amp;uuml;brig, um der weit &amp;uuml;berwiegenden Mehrheit deutscher Anw&amp;auml;lte und Richter ihren Arbeitsplatz zu sichern. Denn trotz aller Frustration &amp;uuml;ber den Paragraphenwust und trotz aller Verweise auf das nat&amp;uuml;rliche Rechtsempfinden des Menschen &amp;auml;ndert sich doch nichts an den einleitenden Worten dieses Artikels: Jura ist &amp;ndash; und bleibt - kompliziert.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;
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    <text-excerpt>&lt;p&gt;Jura gilt gemeinhin als kompliziert: Deutsche Gesetze sind schwer verst&amp;auml;ndlich, die juristische Ausbildung lang und m&amp;uuml;hevoll. Wer zu seinem Recht kommen will, der muss seine Geschicke in die H&amp;auml;nde eines Anwalts legen, weil kaum jemand in der Lage ist, den Weg durchs Paragraphen-Wirrwarr selbstst&amp;auml;ndig zu navigieren. Doch ist es wirklich so weit her mit der Komplexit&amp;auml;t des Rechts, oder verbergen Anw&amp;auml;lte und Richter simple Gedanken hinter komplizierten Formulierungen, um ihre eigenen Geh&amp;auml;lter zu rechtfertigen? Dieser und weiteren Fragen widmet sich der folgende Artikel...&lt;/p&gt;</text-excerpt>
    <title>Der Komplex Recht: recht komplex?</title>
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    <body>&lt;p style="text-align: justify;"&gt;Muss ich als Jurastudent eigentlich die Vorlesungen besuchen? Muss ich mir wirklich f&amp;uuml;r jede Einheit ein dickes Lehrbuch kaufen? Muss ich w&amp;auml;hrend des Studiums in Arbeitsgemeinschaften und zur Examensvorbereitung ins Repetitorium gehen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Antwort auf diese Fragen ist jeweils ein entschiedenes, unumst&amp;ouml;&amp;szlig;liches "Nein", das allerdings nur alternativ und nicht kumulativ Geltung beansprucht. Die Frage nach der optimalen juristischen Lerntechnik ist so alt wie das Fach selbst und findet ihre Antwort im typischen juristischen Sinnspruch: "Es kommt drauf an". Und worauf kommt es an? Allgemein gesagt einfach auf die pers&amp;ouml;nliche Pr&amp;auml;ferenz. Das Problem dabei ist, dass die pers&amp;ouml;nliche Pr&amp;auml;ferenz meist dahin geht, s&amp;auml;mtliche Dozenten und Lernmaterialien zum Teufel zu w&amp;uuml;nschen und sich mit einem Bier in die H&amp;auml;ngematte zu hauen -- ein Ansatz, der vieles f&amp;uuml;r sich hat, nur keine Erfolgsaussichten. Denn ins Belieben des Einzelnen ist leider nur das Wie des Lernens gestellt, nicht das Ob.&amp;nbsp;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zum "wie" des Lernens sind an unterschiedlichen Stellen zahlreiche Seiten gef&amp;uuml;llt worden; musste so mancher unschuldige Baum einen sinnlosen Tod im Namen von "Memorisierungstechniken", "Merk-Systemen" usw sterben. In diesem Artikel wird deshalb auf einen weiteren Beitrag zur buzzwordschweren Debatte dar&amp;uuml;ber verzichtet, ob man Texte nun mit 2, 3 oder 23 Farben markieren sollte, ob Karteikarten besser als Mindmaps besser als Schemata sind, ob man sich Alpmann Schmidts gesammelte Werke (nachts) zum Einschlafen als Audio-CD anh&amp;ouml;ren sollte. Stand der Wissenschaft ist wohl, dass manche Menschen besser durch visuelle Eindr&amp;uuml;cke und andere besser durch akkustische Wahrnehmung lernen; weiterhin, dass es manchen gen&amp;uuml;gt, Informationen aufzunehmen, wohingegen andere darauf angewiesen sind, diese in eigener Formulierung niederzuschreiben. In welche Kategorie man dabei f&amp;auml;llt, muss jeder aus eigener Erfahrung selbst beurteilen (siehe auch den Lerntypentest am Ende dieses Eintrags). &amp;Uuml;ber diese grobe Kategorisierung hinausgehende, agressive Vermarktung bestimmter, rigide aufgebauter Lernsysteme d&amp;uuml;rfte schlimmstenfalls durch Geldmacherei, bestenfalls durch verbohrtes, wissenschaftliches Dogma motiviert sein -- aller gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz gibt es den alleinseligmachenden Lernansatz n&amp;auml;mlich einfach nicht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es zeigt sich also: Die Lernfrage ist - jedenfalls nach Ansicht dieses Autors - gr&amp;ouml;&amp;szlig;tenteils am individuellen Geschmack des Einzelnen zu messen und verschlie&amp;szlig;t sich pauschaler Beantwortung. Dennoch gibt es einige Gesichtspunkte, deren Ber&amp;uuml;cksichtigung sich oftmals als hilfreich erweist, und deren stichpunktartige Thematisierung den Rest dieses Artikels in Anspruch nehmen wird:&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
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&lt;p&gt;&lt;a href="http://partners.webmasterplan.com/click.asp?ref=488727&amp;amp;site=5334&amp;amp;type=b37&amp;amp;bnb=37" target="_blank"&gt; &lt;img src="http://banners.webmasterplan.com/view.asp?ref=488727&amp;amp;site=5334&amp;amp;b=37" border="0" alt="FORMBLITZ- Vertr&amp;auml;ge Vorlagen &amp;amp; Ratgeber downloaden" width="468" height="60" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
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&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: justify;"&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;&lt;span style="text-decoration: underline;"&gt;Vorlesungen:&lt;/span&gt;&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: justify;"&gt;Es besteht allgemein und gerade in den ersten Semestern die Tendenz, alle vom Lehrplan vorgesehenen Vorlesungen zu besuchen. Sofern die Anwesenheit nachgehalten und von der Studienordnung eingefordert wird, bleibt einem auch nichts anderes &amp;uuml;brig, aber selbst ohne solche Druckmittel sind die B&amp;auml;nke des H&amp;ouml;rsaals meist gut gef&amp;uuml;llt. Daran ist per se nichts schlimmes; in 90 Minuten Vorlesung lernt man auf jeden Fall mehr als man es w&amp;auml;hrend 3 Episoden der Simpsons, einem Fu&amp;szlig;ballspiel oder sonstiger zeitlicher &amp;Auml;quivalente t&amp;auml;te. Andererseits ist es durchaus m&amp;ouml;glich, dass man in 90 Minuten Vorlesung weitaus weniger lernt, als das in der gleichen Zeit bei Vertiefung in ein Lehrbuch oder Skript der Fall w&amp;auml;re. Ma&amp;szlig;geblich ist dabei - neben der individuellen Frage des Lerntyps - vor allem die didaktische Kompetenz des Dozenten, deren Streubreite erfahrungsgem&amp;auml;&amp;szlig; den gesamten Bereich vom einf&amp;uuml;hlsam seine Weisheit unter die H&amp;ouml;rerschaft tr&amp;auml;ufelnden Mr. Miyagi-Pendant bis zum unaufhaltsamen, einer Dampflokomotive gleich durch den Stoff pfl&amp;uuml;genden Oberlehrer abdeckt. Dass auch letztgenannter Typus sich noch relativ hoher Besucherquoten erfreuen darf ist sicher nicht der Effizienz seines Unterrichts geschuldet, sondern eher einem gewissen, kontraproduktiven Herdentrieb auf Seiten der Studenten. Die Vorlesung zu besuchen f&amp;uuml;hlt sich einfach "sicherer" an, als alles im Selbststudium zu erledigen. Wer 16x der Prosa eines auferstandenen Lehrers B&amp;ouml;mmel gelauscht hat, der glaubt, sich allein mit dem Leid dieser Erfahrung schon 4 Punkte f&amp;uuml;r die nachfolgende Klausur erkauft zu haben. Dem ist aber nicht so; das Dahinvegetieren im D&amp;auml;mmerschlaf w&amp;auml;hrend einer schlechten Vorlesung hat einen Lerneffekt, der ggf. nur knapp &amp;uuml;ber Null liegt, und garantiert keineswegs das Bestehen der Klausur -- warum sollte es das auch? Insofern ist die vielfach empfundene "Gewissensberuhigung" durch das Besuchen von Vorlesungen ein reichlich tr&amp;uuml;gerisches Gef&amp;uuml;hl, und Studenten sollten keine Hemmungen haben, schlechte Dozenten einfach zu meiden. Dass die dadurch freiwerdende Zeit nicht wirklich "frei" wird, sondern anderweitig - in AGs, Lerngruppen oder ins Selbststudium - investiert werden muss, sollte keiner eigenen Erw&amp;auml;hnung bed&amp;uuml;rfen.&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: justify;"&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;&lt;span style="text-decoration: underline;"&gt;Lehrb&amp;uuml;cher bzw Skripte:&lt;/span&gt;&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: justify;"&gt;Zum Zwecke des Selbststudiums wird regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig auf B&amp;uuml;cher bzw Skripte zur&amp;uuml;ckgegriffen. Dabei gelten Lehrb&amp;uuml;cher gemeinhin als wissenschaftlicher und geistig hochstehender, wohingegen die von kommerziellen Repetitorien herausgegebenen Skripte seitens der Professorenschaft bisweilen als reine Schematasammlungen bel&amp;auml;chelt werden. Das trifft zwar insofern auch zu, als dass Lehrb&amp;uuml;cher mitunter wirklich neue Beitr&amp;auml;ge zum Stand der wissenschaftlichen Lehre leisten, wohingegen Skripte den aktuellen status quo lediglich festhalten und optisch aufbereitet pr&amp;auml;sentieren; als Student ist diese Unterscheidung aber reichlich nebens&amp;auml;chlich und Skripte als Lernmaterial absolut ausreichend. Da die gro&amp;szlig;en Repetitorien ihre - nicht gerade billigen - Skripte, gerade zu den zentralen juristischen Fachbereichen, mittlerweile sowieso auf 2-3 B&amp;auml;nde aufgebl&amp;auml;ht haben, macht die Unterscheidung auch in Hinblick auf das Volumen der zu verinnerlichenden Textmenge kaum noch einen Unterschied. Was die Wahl des Lernmaterials betrifft, so ist indes eines zu beachten: Ein 70-Seiten-Skript von Jan Niederle mag zwar nicht gerade die reine Lehre juristischer Dogmatik beinhalten, es n&amp;uuml;tzt aber allemal mehr als ein 500-Seiten-Lehrbuch, welches man dann aus Lustlosigkeit nur zu 20% liest und anschlie&amp;szlig;end verstauben l&amp;auml;sst. Letztlich ist mehr nat&amp;uuml;rlich immer besser, aber eben nur dann, wenn man sich dieses "mehr" auch wirklich in voller L&amp;auml;nge zu Gem&amp;uuml;te f&amp;uuml;hrt -- wer es schlicht nicht &amp;uuml;ber sich bringt, ein Lehrbuch zur G&amp;auml;nze zu lesen, der ist mit einem knapperen Skript sicher besser bedient.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
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&lt;p&gt;&lt;a href="http://partners.webmasterplan.com/click.asp?ref=488727&amp;amp;site=4086&amp;amp;type=b129&amp;amp;bnb=129" target="_blank"&gt; &lt;img src="http://banners.webmasterplan.com/view.asp?ref=488727&amp;amp;site=4086&amp;amp;b=129" border="0" alt="ElitePartner - Die Partnervermittlung mit Niveau." width="468" height="60" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
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&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: justify;"&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="text-decoration: underline;"&gt;&lt;strong&gt;Repetitorien:&lt;/strong&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
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&lt;p style="text-align: justify;"&gt;Ob Repetitorien &amp;uuml;berhaupt notwendig sind, und, wenn ja, ob man den kommerziellen gegen&amp;uuml;ber den universit&amp;auml;ren Repetitorien den Vorzug geben sollte oder umgekehrt, ist eine weitere klassische Streitfrage im Bereich der Examensvorbereitung. Der Besuch jedenfalls irgend einer Form von Repetitorium d&amp;uuml;rfte f&amp;uuml;r den Gro&amp;szlig;teil der Studierenden schon eine sehr sinnvolle Entscheidung sein; zum einen greift es der eigenen Disziplin unter die Arme, durch das Repetitorium zu festen Terminen lernen zu m&amp;uuml;ssen, zum anderen beschreitet man diesen Leidensweg in Gesellschaft seiner Komilitonen, und zum Dritten reduziert es die Gefahr, w&amp;auml;hrend der Selbstvorbereitung auf's Examen wichtige Fragen zu &amp;uuml;bersehen oder &amp;uuml;berfl&amp;uuml;ssige Meinungsstreitigkeiten zu lernen. Die durch das Repetitorium gew&amp;auml;hrleistete, strukturierte F&amp;uuml;hrung durch den Morast an Lernstoff, die M&amp;ouml;glichkeit, jederzeit Fragen zu stellen, die das Repetitorium oftmals begleitenden Klausurenkurse und repetitoriumseigenen Unterlagen sind allesamt wertvolle und hilfreiche Mittel zur Bew&amp;auml;ltigung des ersten Staatsexamens. Was die Entscheidung zwischen universit&amp;auml;rem und kommerziellem Repetitorium betrifft, so f&amp;auml;llt diese de facto meist zu Gunsten des letzteren aus, obwohl die g&amp;auml;ngigen Repetitorien mit Preisen im Bereich von ca. 150 Euro / Monat durchaus kein billiges "Vergn&amp;uuml;gen" darstellen. Von den Professoren wird dies nat&amp;uuml;rlich als Missstand wahrgenommen und, &amp;auml;hnlich des weit verbreiteten Gebrauchs von Skripten, als Lernmethode des intellektuellen Fu&amp;szlig;volkes verstanden. Den schwarzen Peter k&amp;ouml;nnten sie indes getrost bei sich selbst suchen, denn die verhaltene Teilnahme am universit&amp;auml;ren Angebot hat durchaus ihre sachliche Rechtfertigung: Zun&amp;auml;chst einmal sind die universit&amp;auml;ren Repetitorien oft gar nicht oder nur rudiment&amp;auml;r mit Unterlagen ausgestattet. Das ist zwar einerseits verst&amp;auml;ndlich, denn mehrere tausend Seiten an Lernunterlagen zu erstellen und aktuell zu halten kostet viel Zeit und Geld, andererseits aber trotzdem ein nicht zu leugnender Nachteil gegen&amp;uuml;ber kommerziellen Repetitorien. Weiterhin werden die universit&amp;auml;ren Repetitorien von Professoren gehalten und zwar, jedenfalls der Tedenz nach, von den gleichen, die auch f&amp;uuml;r die korrespondierenden Vorlesungen w&amp;auml;hrend des Studiums zust&amp;auml;ndig sind. Wer also Staatsorganisationsrecht bei Professor XY im dritten Semester grauenhaft fand und nicht verstanden hat, der wird einer Behandlung des selben Themas durch den selben Professor im Repetitorium mit wenig Begeisterung entgegensehen. Schlie&amp;szlig;lich sind die meisten Professoren eben doch der wissenschaftlichen Forschung - denn dieser entstammen sie ja, und ihre Beitr&amp;auml;ge zu dieser haben ihnen &amp;uuml;berhaupt erst die Lehrerlaubnis verschafft - ein wenig mehr verhaftet als den pragmatischen Bed&amp;uuml;rfnissen eines Studenten, der blo&amp;szlig; das Examen bestehen will und sich um die neusten, ach-so-interessanten Entwicklungen im Bereich irgend eines rechtlichen Nischengebietes im Zweifelsfalle einen Dreck schert. Diesem Bed&amp;uuml;rfnis nach knallharter, unwissenschaftlicher und rein notenorientierter Examensvorbereitung werden - jedenfalls in der Wahrnehmung der Studenten - die kommerziellen und zu genau diesem Zweck gegr&amp;uuml;ndeten Repetitorien besser gerecht als ihre universit&amp;auml;ren Gegenst&amp;uuml;cke. Es soll an dieser Stelle aber kein pauschales Urteil gef&amp;auml;llt werden und generell ist jedem Studenten zu raten, das universit&amp;auml;re Repetitorium wenigstens einmal auszuprobieren. Immerhin ist es unverbindlich und umsonst, man hat also wirklich nichts zu verlieren.&lt;br /&gt;Was nun die Wahl eines konkreten Repetitoriums angeht, so lassen sich kaum hilfreiche Hinweise geben. Es gibt zum einen lokale Anbieter, zum anderen die gro&amp;szlig;en Repetitorien wie Hemmer und Alpmann, die aus der Examensangst deutscher Studenten ein millionenschweres Gesch&amp;auml;ft gemacht haben. Examinierte Juristen schw&amp;ouml;ren im Nachhinein bisweilen mit einer Inbrunst auf das von ihnen besuchte Repetitorium, als handelte es sich dabei um irgend eine kultische Vereinigung; umgekehrt werden alle alternativen Anbieter nat&amp;uuml;rlich in Bausch und Bogen verworfen: Dort seien die Unterlagen l&amp;uuml;ckenhaft, die Dozenten inkompetent, etc. Stellt man die Frage oft genug, so finden sich eigentlich f&amp;uuml;r jedes Angebot Apologeten und Antagonisten in gro&amp;szlig;er St&amp;uuml;ckzahl, so dass man letztlich am besten damit beraten ist, sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen. Dringend abzuraten ist hingegen davon, sich blind bei irgend einem Repetitorium anzumelden, weil es einen "guten Namen" hat oder weil dort die meisten Freunde hingehen oder weil man schlicht zu faul ist, bei mehreren Repetitorien als Gasth&amp;ouml;rer zu erscheinen. Jedes Repetitorium ist nur so gut wie die Leute, die letztlich vor Ort den Unterricht abhalten -- dass das Repetitorium XY deutschlandweit zig Fillialen hat und hunderte Mitarbeiter besch&amp;auml;ftigt mag sich beeindruckend anh&amp;ouml;ren, ist aber keine Gew&amp;auml;hr daf&amp;uuml;r, dass sich nicht ausgerechnet die Handvoll Leute, mit denen man selbst dort zu tun haben wird, als geltungss&amp;uuml;chtige, &amp;uuml;berdrehte Possenreisser entpuppen. Unterlagen kann man sich notfalls von Komilitonen aus anderen Repetitorien kopieren oder einem mittlerweile examnierten Juristen als Gesamtpaket g&amp;uuml;nstig abkaufen; den Dozenten hingegen ist man auf Gedeih und Verderb f&amp;uuml;r die n&amp;auml;chsten 12 Monate ausgeliefert. Die Suche nach sympathischen und kompetenten Repetitoren ist daher geradezu existentiell wichtig und sollte auf keinen Fall auf die leichte Schulter genommen werden.&lt;br /&gt;Als abschlie&amp;szlig;ender Punkt zu diesem Thema ist noch zu erw&amp;auml;hnen, dass manche Studenten bereits ein Jahr fr&amp;uuml;her, also w&amp;auml;hrend des f&amp;uuml;nften und sechsten, statt des siebten und achten Semesters zum Repetitorium gehen. Man kann dar&amp;uuml;ber sicher geteilter Meinung sein; nat&amp;uuml;rlich ist es eine zus&amp;auml;tzliche Belastung neben dem Studium und zum Teil werden im Repetitorium Dinge beackert, die man in der Vorlesung noch gar nicht geh&amp;ouml;rt hat. Wer aber die Disziplin dazu aufbringen kann und die Kosten nicht scheut, dem kann man einen doppelten Repetitoriumsbesuch - ggf. w&amp;auml;hrend des 5./6. beim universit&amp;auml;ren und w&amp;auml;hrend des 7./8. beim kommerziellen Repetitor - nur dringend ans Herz legen.&lt;/p&gt;
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&lt;p style="text-align: justify;"&gt;&lt;br /&gt;&lt;strong&gt;&lt;span style="text-decoration: underline;"&gt;Klausuren:&lt;/span&gt;&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: justify;"&gt;Ein weiterer und, f&amp;uuml;r die Zwecke dieses Artikels, letzter Baustein im juristischen Lernsystem ist das Schreiben von Klausuren. Gemeint sind nat&amp;uuml;rlich nicht diejenigen am Ende des Semesters und zur juristischen Staatspr&amp;uuml;fung, die man so wie so schreiben muss, sondern vielmehr freiwillig verfasste &amp;Uuml;bungsklausuren aus dem gewaltigen Fundus der zahllosen Klausurenkurse, Fallsammlungen, etc. Wenn es eine Form der Examensvorbereitung gibt, von der wirklich jeder ausgiebigen Gebrauch machen sollte, dann ist es diese. Die Vorteile des Klausurenschreibens sind zahllos: Zun&amp;auml;chst mal gew&amp;ouml;hnt man sich an den Gutachtenstil, dessen Einhaltung zwar nicht im eigentlichen Sinne schwer ist, daf&amp;uuml;r aber so m&amp;uuml;hselig, nervig und oftmals &amp;uuml;berfl&amp;uuml;ssig, dass das innere Bed&amp;uuml;rfnis ihn wenigstens teilweise &amp;uuml;ber Bord zu werfen nur dadurch in die Knie gekn&amp;uuml;ppelt werden kann - und muss - dass man wieder und wieder durch inhaltlich wom&amp;ouml;glich sauber gel&amp;ouml;ste &amp;Uuml;bungsklausuren durchf&amp;auml;llt, weil man ihn nicht rigide genug zur Anwendung gebracht hat. Ist das frustrierend, monoton, idiotisch? Zweifelsohne. Aber es ist besser, dass einem diese Frustration &lt;em&gt;vor&lt;/em&gt; dem Examen zuteil wird und sich irgendwann in stoische Duldsamkeit aufl&amp;ouml;st, als wegen solcher, eigentlich bedeutungsloser Formalia sp&amp;auml;ter durch die Staatspr&amp;uuml;fung zu fallen. Zweitens bringt das Klausurenschreiben auch einen nicht zu untersch&amp;auml;tzenden, materiell-rechtlichen Lerneffekt mit sich: Wer eine Klausur zum Zweiterwerb der Vormerkung oder zum dezentralisierten Entlastungsbeweis erh&amp;auml;lt, der wird diese, ohne sich mit den betreffenden Themen auszukennen, zwar nicht zutreffend l&amp;ouml;sen k&amp;ouml;nnen; versucht er es aber trotzdem, st&amp;ouml;&amp;szlig;t dabei irgendwann an seine Grenzen und liest &lt;em&gt;dann&lt;/em&gt; eine ausf&amp;uuml;hrliche und mit Hintergr&amp;uuml;nden ausgeschm&amp;uuml;ckte L&amp;ouml;sungsskizze, so ist der Erkenntnisgewinn zweifellos h&amp;ouml;her und dauerhafter, als wenn man einfach nur ein Kapitel zu dem jeweiligen rechtlichen Problem in einem beliebigen Lehrbuch oder Skript gelesen h&amp;auml;tte. Drittens entwickelt man mit der Zeit ein - wenn auch sicher nicht untr&amp;uuml;gliches - Gef&amp;uuml;hl daf&amp;uuml;r, wo die Probleme einer Klausur verborgen liegen sollen, warum bestimmte Angaben im Sachverhalt gemacht werden, kurz, worauf der Aufgabensteller hinaus wollte - eine hilfreiche und &amp;uuml;beraus beruhigende F&amp;auml;higkeit. Der vierte und letzte Vorteil des Klausurenschreibens ist zugleich auch der bedeutsamste: Klausuren zu schreiben ist die einzige, einigerma&amp;szlig;en akkurate M&amp;ouml;glichkeit, den eigenen Wissensstand und die Examensreife zu beurteilen. Das Jurastudium ist - leider - so angelegt, dass der gro&amp;szlig;e, allesentscheidende Schrecken ganz am Ende steht. Und die Examensklausuren sind nicht nur unendlich viel wichtiger als jede an der Uni abgelegte Klausur f&amp;uuml;r kleine oder gro&amp;szlig;e Scheine, sie sind auch unendlich viel schwerer. Indem man schon fr&amp;uuml;h anf&amp;auml;ngt - die dringende Empfehlung dieses Autors w&amp;auml;re, sp&amp;auml;testens im 6ten Semester - Examensklausuren zu schreiben, setzt man sich zwar einerseits einiger Frustration aus, weil man in den ersten Monaten beinahe mit Sicherheit keiner einzige bestehen wird. Man schafft sich aber immerhin ein realistisches Bild davon, wo man &lt;em&gt;wirklich&lt;/em&gt; steht, und wer endlich so weit ist, dass er die Klausuren seines Examensklausurenkurses regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig besteht, der kann sich zum Staatsexamen im beruhigenden Bewusstsein anmelden, dass die dort auf ihn lauernden Pr&amp;uuml;fungen nicht gr&amp;ouml;&amp;szlig;er sind als jene, die er in der Vergangenheit wiederholt erfolgreich absolviert hat.&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: justify;"&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
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// --&gt;&lt;/script&gt;
&lt;!-- zanox AdServer code end --&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;br /&gt;- Ein Artikel &amp;uuml;ber Lerntypen, mit Link auf einen Test zur Ermittlung des eigenen Lerntyps am Ende:&lt;br /&gt;http://de.wikipedia.org/wiki/Lerntypentest&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: justify;"&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: justify;"&gt;- Ein gutes Buch mit 30 originalen Examensklausuren der letzten Jahre + Musterl&amp;ouml;sungen; enth&amp;auml;lt zudem eine ausf&amp;uuml;hrliche statistische Untersuchung &amp;uuml;ber die H&amp;auml;ufigkeit, mit der unterschiedliche Fachbereiche (z.B. Gesellschaftsrecht, Familienrecht, etc) im Examen behandelt werden:&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;a href="http://www.amazon.de/gp/product/3452258653?ie=UTF8&amp;amp;tag=rechtinteress-21&amp;amp;linkCode=as2&amp;amp;camp=1638&amp;amp;creative=19454&amp;amp;creativeASIN=3452258653"&gt;Die Examensklausur: Originalf&amp;auml;lle, Musterl&amp;ouml;sungen, Hinweise&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;br /&gt;- Kostenlose Klausurenkurse:&lt;br /&gt;http://www.rauda-zenthoefer.de/&lt;br /&gt;http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/ausbildung/jur-vorb/vorb-dienst//internet_klausurenkurs_index.html (f&amp;uuml;rs 2te Examen in Berlin)&lt;br /&gt;Am besten sind allerdings meist die universit&amp;auml;r angebotenen Klausurenkurse, da hier originale Examensklausuren laufen und die Korrektur (meistens) m&amp;uuml;hevoll betrieben wird&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: justify;"&gt;&lt;br /&gt;- Kostenpflichtige Klausurenkurse:&lt;br /&gt;http://www.alpmannschmidt.de/klausuren.aspx&lt;br /&gt;http://www.hemmer.de/repetitorium/kursmaterial.php&lt;br /&gt;http://tc.juriq.de/mod/resource/view.php?id=16416&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: justify;"&gt;&amp;nbsp;&lt;br /&gt;- Kommerzielle Repetitorien:&lt;br /&gt;http://www.alpmann-schmidt.de/&lt;br /&gt;http://www.hemmer.de/repetitorium/&lt;br /&gt;http://www.jura-intensiv.de/&lt;br /&gt;http://www.juriq.de&lt;br /&gt;http://www.al-online.de/&lt;br /&gt;&lt;img style="border:none !important; margin:0px !important;" src="http://www.assoc-amazon.de/e/ir?t=rechtinteress-21&amp;amp;l=as2&amp;amp;o=3&amp;amp;a=3452258653" border="0" alt="" width="1" height="1" /&gt;&lt;/p&gt;</body>
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    <text-excerpt>&lt;p&gt;Vom kleinen Schein bis zum zweiten Staatsexamen - das Lernen gewaltiger Stoffmengen ist untrennbar mit dem Jurastudium verbunden. Die Memorisierungsn&amp;ouml;te der Studenten beleben dabei einen ganzen Industriezweig aus privaten Repetitorien und Skript-Verl&amp;auml;gen. Dieser Artikel liefert eine &amp;Uuml;bersicht der verschiedenen Lehrangebote und was diese konkret bieten.&lt;/p&gt;</text-excerpt>
    <title>Wir lernen viel und wissen wenig, am mindesten das Rechte</title>
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    <body>&lt;p style="text-align: justify;"&gt;"Du studierst Jura? Aber ist das nicht ziemlich trocken?" So oder &amp;auml;hnlich lautet die wohl h&amp;auml;ufigste Reaktion, wenn man [der s&amp;uuml;&amp;szlig;en SozP&amp;auml;d Studentin in der Buchhandlug / einem alten Schulfreund beim unerwarteten Wiedersehen / eigentlich &amp;uuml;berhaupt so ziemlich jedem] als Jurastudent die eigene Studienwahl gesteht. Den Autor dieser Zeilen l&amp;auml;sst die Frage immer ein wenig ratlos zur&amp;uuml;ck. Das afrikanische Klima ist trocken, ein guter Rotwein ist trocken, guter Humor meist ebenfalls, aber Jura? Jura ist, nunja, ein Studienfach eben. Man k&amp;ouml;nnte genau so gut fragen, ob mein M&amp;uuml;sli heute Morgen nicht ein bisschen launisch war, oder ob ich den neuen Bond auch so neongr&amp;uuml;n finde. Das Adjektiv passt einfach nicht. Gemeint ist mit der Frage wohl, dass Aspekte wie "mangelnder praktischer Bezug", "hohe Theorielastigkeit" und "v&amp;ouml;llige Unverst&amp;auml;ndlichkeit f&amp;uuml;r Laien" den Unterricht bestimmen. Wenn diese, von mir unternommene Auslegung des Begriffs "trocken" aber zutrifft, dann ist wahrlich schleierhaft, wieso ausgerechnet Jura regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig mit dieser fragw&amp;uuml;rdigen Auszeichnung bedacht wird.&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: justify;"&gt;&lt;br /&gt;Was den praktischen Bezug angeht, so l&amp;auml;sst sich kaum ein Fach denken, das sich dessen in einem h&amp;ouml;heren Ma&amp;szlig;e r&amp;uuml;hmen d&amp;uuml;rfte als gerade die Rechtswissenschaften. So gut wie alles, was man als Student lernt, hat einen absoluten, unmittelbaren und unzweifelhaften Bezug zur Praxis; die ganze Rechtsdogmatik besteht ja gr&amp;ouml;&amp;szlig;tenteils &amp;uuml;berhaupt nur deshalb, weil sie zur Bew&amp;auml;ltigung von Streitigkeiten des echten Lebens geschaffen werden musste. Die Ausbildung erfolgt zwar nicht, wie das in common law L&amp;auml;ndern der Fall ist, anhand von Urteilsanalysen, aber die &amp;Uuml;berschneidung von Theorie und Praxis ist trotzdem dauerhaft pr&amp;auml;sent, wird durch gelegentlich referenzierte BGH-Urteile expliziert und nicht zuletzt durch Klausuren und Hausarbeiten verk&amp;ouml;rpert, in denen es stets gilt, fiktive (aber realit&amp;auml;tsnahe) Sachverhalte juristisch korrekt zu l&amp;ouml;sen. Die zweite H&amp;auml;lfte der juristischen Ausbildung findet ohnehin als Referendariat statt und besteht, neben einigen  Arbeitsgemeinschaften, vor allem aus praktischer Besch&amp;auml;ftigung - einem anspruchsvolleren Praktikum vergleichbar - in Beh&amp;ouml;rden, Kanzleien und Gerichten. Und auch au&amp;szlig;erhalb der k&amp;uuml;hlen Universit&amp;auml;tsmauern kann, wer will, sich mit juristischer Materie leicht befassen: F&amp;uuml;r gew&amp;ouml;hnlich gen&amp;uuml;gt es dazu, den Fernseher anzuschalten und das Voranschreiten [des Ackermann-Prozesses / der Telekom-Bespitzelungsaff&amp;auml;re / der Ermittlungen gegen den M&amp;ouml;rder der kleinen Stefanie] mit fachkundigem Blick zu verfolgen. Zwar ist erstens zuzugeben, dass das Studium &lt;em&gt;allein&lt;/em&gt; nicht f&amp;uuml;r die erfolgreiche Anwalts- oder Richtert&amp;auml;tigkeit ausreicht; so manchen Winkelzug lernt man erst im Beruf selbst kennen, und "soft skills" wie beispielsweise &amp;uuml;berzeugende Rhetorik oder geschickter Umgang mit Mandanten werden an der Universit&amp;auml;t auch nicht vermittelt. Und zweitens ist sicher richtig, dass, wer sp&amp;auml;ter bei einer Gro&amp;szlig;kanzlei ausschlie&amp;szlig;lich M&amp;amp;A-F&amp;auml;lle behandelt, seine Kommunalrechtskenntnisse aus Studientagen getrost in die staubigeren Gefilde seines Ged&amp;auml;chtnisses einsortieren kann. Diese Konzessionen - dass das Studium einerseits hinter den individuellen Bed&amp;uuml;rfnissen einzelner Berufe zur&amp;uuml;ckbleibt, andererseits eine innerfachlich breitgef&amp;auml;cherte Bildung vermittelt und insofern &amp;uuml;ber die Bed&amp;uuml;rfnisse hochspezialisierter Berufsbilder hinausgeht - sind im Grunde genommen aber beides Gemeinpl&amp;auml;tze, die f&amp;uuml;r so ziemlich jeden Studiengang gelten und Jura keinesfalls zu einem besonders "trockenen" (ugh) Fach machen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;br /&gt;
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&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: justify;"&gt;&lt;br /&gt;Wie steht es also um den zweiten, oben genannten Gesichtspunkt, die hohe Theorielastigkeit des Studiums? Nun, das l&amp;auml;sst sich sicher nicht ganz von der Hand weisen. Nat&amp;uuml;rlich ist Jura theorielastig, aber welches Studium ist das bitte nicht? Der ganze Vorwurf ist befremdlich, er scheint irgendwie auf der romantischen Vorstellung zu fu&amp;szlig;en, Arch&amp;auml;ologiestudenten w&amp;uuml;rden als Teil ihrer Ausbildung in echter Indiana-Jones-Manier durch verlassene, unterirdische Tempelanlagen klettern und Sch&amp;auml;tze entdecken; Luft- und Raumfahrtstudenten w&amp;uuml;rden Wochenendtrips in entlegene Galaxien wagen, und Studenten der Sexualwissenschaften... nun, ihr k&amp;ouml;nnt's euch denken. Da dem aber nicht so ist, sei in aller Deutlichkeit Folgendes gesagt: Ja, Jura ist, ganz zweifellos, extrem theorielastig. Im Grunde genommen &lt;em&gt;besteht&lt;/em&gt; das ganze Fach &amp;uuml;berhaupt nur aus einer Ansammlung vieler Theorien. Das unterscheidet es aber nicht ma&amp;szlig;geblich von allen anderen wissenschaftlichen Disziplinen; zeichnet es vielmehr gerade als eine solche aus. Das liegt sicher nicht jedem, und wer mit einer Karriere als Stuntman oder Rennfahrer lieb&amp;auml;ugelt w&amp;uuml;rde in der Jurisprudenz wohl kaum sein Gl&amp;uuml;ck finden; in der Medizin oder Psychologie aber ebenso wenig.&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: justify;"&gt;&lt;br /&gt;Was zuguterletzt die mangelnde Verst&amp;auml;ndlichkeit juristischer Materie f&amp;uuml;r Laien angeht, so w&amp;uuml;rde dieser Autor sich wohl zum Richter in eigener Sache machen, wenn er urteilen wollte, dass damit gemeinhin &amp;uuml;bertrieben wird -- immerhin ist die nachzollziehbare Vermittlung juristischer Zusammenh&amp;auml;nge ja gerade eines der Ziele dieses Blogs. Mit aller geb&amp;uuml;hrenden Zur&amp;uuml;ckhaltung sei trotzdem Folgendes gesagt: Nat&amp;uuml;rlich sind die Feinheiten vieler juristischer Meinungsstreitigkeiten f&amp;uuml;r den Uneingeweihten nicht auf Anhieb verst&amp;auml;ndlich; das sollte auch nicht verwundern, denn schlie&amp;szlig;lich studiert man nicht jahrelang um etwas zu lernen, was sich auch in 15 Minuten &amp;uuml;ber ein Glas Wein hinweg in vollem Umfang erkl&amp;auml;ren lie&amp;szlig;e. Auch hier gilt im &amp;Uuml;brigen nat&amp;uuml;rlich, dass die in anderen F&amp;auml;chern betriebenen &amp;Uuml;berlegungen nicht zug&amp;auml;nglicher; gerade im Falle der Naturwissenschaften oft sogar weitaus unzug&amp;auml;nglicher sind, als die aus der juristischen Sph&amp;auml;re. Allerdings ist es im Normalfall ohnehin weder praktisch noch sinnvoll, seine Bekannten beispielsweise in die Feinheiten der Drittschadensliquidation oder des gest&amp;ouml;rten Gesamtschuldnerausgleiches einzuweihen -- erstens interessiert sie das nicht und zweitens hat man dann bald keine Bekannten mehr. Der Versuch jedoch, juristische Grund&amp;uuml;berlegungen wie beispielsweise die Abgabe &amp;amp; Zugang von Willenserkl&amp;auml;rungen, das Zustandekommen von Vertr&amp;auml;gen, und ja: Sogar die Abstraktheit von Verpflichtungs- und Verf&amp;uuml;gungsgesch&amp;auml;ft zu erkl&amp;auml;ren hat, ein entsprechendes Talent des Erl&amp;auml;uternden vorausgesetzt, durchaus reale Erfolgsaussichten. Schlie&amp;szlig;lich ist Jura auch nicht mehr als die - wenn auch komplizierte (Link) - dogmatische Einkleidung eines Rechtsgef&amp;uuml;hls, welches zumindest im Grundsatz jedem Menschen innewohnt.&amp;nbsp;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Als Fazit bleibt also festzuhalten, dass der h&amp;auml;ufige Vorwurf der Trockenheit gegen&amp;uuml;ber Jura nicht gerechtfertigt ist. Im Gegenteil besch&amp;auml;ftigt sich Jura als Wissenschaft gerade mit den Situationen, in denen es zwischen Personen zum Konflikt kommt; es hat daher h&amp;auml;ufig die eher abgr&amp;uuml;ndigen Seiten menschlichen Miteinanders zum Gegenstand, und f&amp;uuml;hrt diese einem Diskurs zu, den man, auf Stammtischniveau gef&amp;uuml;hrt und dann meist alles andere als trocken (&lt;em&gt;"Kindersch&amp;auml;nder? Alle wegsperren! Lebensl&amp;auml;nglich!"&lt;/em&gt;), auch au&amp;szlig;erhalb der Juristenschaft oft genug verfolgen kann.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;
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    <text-excerpt>&lt;p&gt;Jura gilt gemeinhin als ein sehr trockenes Studium; ein un&amp;uuml;berschauberer Wust an Theorien, die f&amp;uuml;r den Laien unverst&amp;auml;ndlich und von den Gegebenheiten des echten Lebens weitgehend losgel&amp;ouml;st sind. Ob man dem Fach mit diesem Befund nicht wom&amp;ouml;glich Unrecht tut, wird im folgenden Beitrag ein wenig n&amp;auml;her beleuchtet.&lt;/p&gt;</text-excerpt>
    <title>Jura - Ein Studium f&#252;r Langweiler?</title>
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